DIHK fordert Kompensation für neuen CO2-Preis

8. Oktober 2020, Berlin

Unternehmen müssen nach Ansicht des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) vor zu großen Belastungen durch den neuen CO2-Preis geschützt werden. „Besonders dringend ist eine Kompensation für Unternehmen, die ab 2021 erheblich von der nationalen CO2-Bepreisung betroffen sind“, heißt es in einem Strategiepapier des Verbands. Sonst werde der Wettbewerb viele Firmen zwingen, ihre Produktion an Standorte mit niedrigeren CO2-Kosten zu verlagern.

„Die Abwanderung an ausländische Standorte schadet aber nicht nur Wachstum und Beschäftigung in Deutschland, sondern auch dem Klimaschutz“, heißt es in dem Papier.

Der CO2-Preis verteuert ab 2021 Benzin und Diesel, Heizöl und Erdgas – erst nur wenig, dann Jahr für Jahr etwas mehr bis 2025. Wie es danach weitergeht, ist offen. Ziel ist es, klimaschädliche fossile Brenn- und Kraftstoffe weniger attraktiv zu machen und zum Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen anzuregen.

Die deutsche Regierung hat bereits beschlossen, dass Industrieunternehmen einen finanziellen Ausgleich beantragen können, sofern ihnen Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen. Dafür sollen sie aber verpflichtet werden, ihre Energieeffizienz zu verbessern und Treibhausgas-Emissionen zu verringern.

Der DIHK bringt zudem niedrigere Strompreise in Deutschland ins Spiel. Die EEG-Umlage solle dafür ab 2023 komplett aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

Zugleich warnte der Verband davor, Klima-Zielmarken schon jetzt zu verschärfen, bevor die beschlossenen Instrumente richtig wirken könnten. Die Unternehmen bräuchten ausreichende finanzielle Spielräume, um in neue, klimaschonendere Technologien zu investieren. „Notwendig ist, einerseits Energiewende und Klimaschutz in der Praxis nachhaltig umzusetzen und andererseits die Position der deutschen Wirtschaft auf den globalen Märkten zu behaupten“, betont der Verband.

APA/dpa

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