Die NEOS fürchten im Zusammenhang mit der neuen EU-Taxonomie-Verordnung, nach der besonders nachhaltige Investitionen bevorzugt Zugang zu Krediten (etwa der EIB) erhalten sollen, eine Benachteiligung der für Österreich wichtigen Wasserkraft. Ein Entwurf der EU-Kommission zu den konkreten Nachhaltigkeitskriterien sieht für Wasserkraftanlagen strenge Maßstäbe vor, nicht aber für Wind-, Solar- und Photovoltaikanlagen.
Dem 213-seitigen Entwurf zufolge soll Stromerzeugung aus Wasserkraft nur dann als nachhaltig eingestuft werden, wenn das Kraftwerk über seinen Lebenszyklus weniger als 100 Gramm CO2 (äquivalent) pro Kilowattstunde ausstößt und eine Energiedichte von mehr als fünf Watt pro Quadratmeter hat.
„Es handelt sich hier um eine klare und willkürliche Benachteiligung von Wasserkraft gegenüber anderen Arten der erneuerbaren Energieerzeugung“, so NEOS-EU-Abgeordnete Claudia Gamon am Mittwoch in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Die Kommission solle ihren Entwurf noch einmal überarbeiten und den Grundsatz der Technologieneutralität anwenden.
Der Entwurf behandelt nicht nur den Energiesektor, sondern legt auch Nachhaltigkeitskriterien für den Agrarsektor, die Forstwirtschaft, die Schwerindustrie und die Abfallwirtschaft fest. Ein weiterer großer angesprochener Bereich ist der Verkehr.
Die Taxonomie-Verordnung wurde im Juni von EU-Parlament und -Rat verabschiedet. Bis Jahresende soll die Kommission einen sogenannten delegierten Rechtsakt zur Einstufung wirtschaftlicher Aktivitäten im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit veröffentlichen.
APA