Deutsche Airlines kritisieren EU-Pläne für Kerosinsteuer

5. Juli 2021, Berlin/Brüssel
Luftlinien wollen kein EU-Kerosinsteuer
 - Frankfurt/Main, APA/dpa

Pläne für eine EU-weite Mindeststeuer für umweltschädliche Flugkraftstoffe treffen in der Luftfahrtbranche auf Kritik. Der deutsche Luftfahrtverband BDL fürchtet vor allem Nachteile in Deutschland. „Eine europäische Kerosinsteuer hätte im internationalen Luftverkehr mit Drittstaaten massive Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Netzwerkfluggesellschaften und hiesigen Luftverkehrsdrehkreuze zur Folge“, sagte BDL-Hauptgeschäftsführer Matthias von Randow am Montag.

Auch der CDU-Wirtschaftsrat kritisierte den Entwurf für Vorschläge der EU-Kommission, über den Reuters am Sonntag berichtet hatte. „Eine EU-Kerosinsteuer wäre ein perfektes Konjunkturprogramm für die hochsubventionierten Airlines der Golfstaaten und des Bosporus.“

Die EU-Kommission überarbeitet derzeit die EU-Energiesteuern. Dies wird Teil eines Maßnahmenpakets, das sie am 14. Juli vorschlagen wird, um die Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Laut Vorschlag würde ab 2023 ein EU-weiter Mindeststeuersatz auf Energieprodukte erhoben werden, die als Flugzeugtreibstoff für Flüge innerhalb der EU geliefert werden. Demnach würde die Mindeststeuer bei null beginnen und über zehn Jahre schrittweise steigen, bis der volle Steuersatz eingeführt werde. Der Entwurf des Vorschlags enthält keine Angaben über den angestrebten Steuersatz. Nachhaltige Kraftstoffe wie mit erneuerbarer Energie produzierter Wasserstoff und fortschrittliche Biokraftstoffe wären während dieses Zehn-Jahres-Zeitraums nicht betroffen.

BDL-Lobbyist von Randow monierte, ein solcher Schritt würde Emissionen nicht reduzieren, „sondern lediglich Zubringerverkehre einseitig verteuern und an die Wettbewerber aus Dubai, Doha, Istanbul und London verschieben“. Denn anders als etwa die Luftverkehrsteuer sei eine Kerosinsteuer nicht „endzielbezogen“ und lasse sich von allen nicht-europäischen Fluggesellschaften einfach umgehen. „Zudem gibt es keinen Bezug zwischen den Einnahmen aus der Kerosinsteuer und Investitionen im Bereich Nachhaltigkeit im Luftverkehr.“

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) setze sich für eine wirksame CO2-Bepreisung ein. Alle Maßnahmen müssten aber so austariert sein, dass sie Emissionen reduzierten und diese nicht nur zu Wettbewerbern im Ausland verlagerten. Mit dem Europäischen Emissionshandel, der internationalen Klimaschutzabgabe Corsia und der deutschen Luftverkehrsteuer werde CO2 im Luftverkehr bereits umfassend bepreist. Das Zauberwort der Branche heißt „wettbewerbsneutral“. So hatte Lufthansa-Chef Carsten Spohr jüngst betont, wenn es Auflagen für europäische Airlines gebe, aber nicht für internationale Konkurrenten wie die Golf-Carrier, dann sei für den Klimaschutz nichts gewonnen.

Der CDU-Wirtschaftsrat befürchtet, dass gerade deutsche Unternehmen stärker von einer Kerosinsteuer betroffen wären als deren innereuropäischen Wettbewerber. „Da hierzulande seit Jahren bereits eine Luftverkehrsteuer erhoben wird, wäre das nichts anderes als eine Doppelbesteuerung für den Luftverkehrsstandort Deutschland.“ Die deutsche Regierung müsse hier ein klares Veto in Brüssel einlegen.

Die Einführung der Vorschläge könnte politisch ohnehin schwierig sein, denn Änderungen der EU-Steuersätze müssen alle 27 EU-Länder zustimmen. Damit hat jeder Staat faktisch ein Veto-Recht. Grundlage für die Abgaben wären Energiegehalt und Umweltverträglichkeit eines Treibstoffs – was umweltschädliche Treibstoffe verteuern würde. Ziel ist es, die Fluggesellschaften zu ermutigen, auf nachhaltige Kraftstoffe wie E-Kerosin umzusteigen. Diese sind aber noch sehr teuer und machen weniger als ein Prozent des europäischen Treibstoffverbrauchs aus.

APA/ag