Energie gemeinsam erzeugen und teilen

31. August 2021

EAG-Paket. Bislang war es Mehrparteienhäusern erlaubt, gemeinsam per Photovoltaikanlagen Ökostrom zu erzeugen und miteinander zu nutzen. Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG-Paket), das vor wenigen Wochen beschlossen wurde, machen die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaft künftig auch andere Formen zur Energiegewinnung für die Nachbarschaft verfügbar. Die Grundidee ist, den Mitgliedern ökologische, wirtschaftliche und sozialgemeinschaftliche Vorteile zu schaffen.


Finanzielle Vorteile
Diese haben die Möglichkeit, gemeinsam Strom in einer oder mehreren Anlagen zu erzeugen und ihn über das öffentliche Netz zu teilen. Finanzielle Vorteile sind erlaubt: Überschüssige Energie darf etwa auch dann am Markt verwertet werden, wenn Beihilfe in Anspruch genommen wird.


Das EAG-Paket ermöglicht es den Energiegemeinschaften somit, für Überschussstrom Marktprämien zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sich räumlich nah sind.

Kurier