Bepreisung von CO₂ – Mythen und Fakten

5. Oktober 2021

So eine Wirtschaft
Eine Steuerreform ohne spürbaren Preis für Emissionen ist undenkbar.

Was haben Fans von Fußballklubs und Campaigner der Klimakrise möglicherweise gemeinsam? Beide erliegen gerne der Versuchung, die alleinige Lösungskompetenz zur Konfliktbewältigung in Anspruch zu nehmen. Für Österreichs kränkelndes Fußballnationalteam bietet sich ein Überangebot an selbst ernannten Trainern an. Für die aktuellen Diskussionen um die Bepreisung von CO₂ im Rahmen der geplanten Steuerreform ist die Zahl der mit hohem Engagement eingebrachten Vorschläge zwar kleiner, aber genauso ein Grund, deren Mythen von den Fakten zu separieren.

  1. Das (durchaus nicht einfache) Einmaleins der CO₂ -Besteuerung ist die Basis für jeden Fakten-Check. Bei einem Preis von 50 Euro pro emittierter Tonne CO₂ führt das bei den Haushalten inklusive Mehrwertsteuer zu Preiserhöhungen bei Benzin, Diesel und Heizöl um 17, 19 bzw. 20 Cent pro Liter und bei Erdgas um 17 Cent pro m³ . Die Jahreskosten für Energie würden sich damit bei einem Haushalt im Schnitt um 165 und 190 Euro bei Benzin bzw. Diesel sowie um 240 und 300 Euro bei Erdgas bzw. Heizöl erhöhen.
  2. Das (meist überschätzte) Aufkommen aus einer CO₂ -Abgabe ist weitgehend nur aus den Treib- und Brennstoffen der Haushalte zu erzielen, die Industrie unterliegt bereits im EU-Emissionshandelssystem einer Bepreisung. Von den derzeit rund 80 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen im Jahr bleibt somit nur rund die Hälfte für eine CO₂ -Bepreisung übrig. Das jährliche Aufkommen würde dann bei einer CO₂ -Abgabe von 50 Euro pro Tonne rund 2 Milliarden Euro betragen.
  3. Die (oft zu simplen) Vorschläge für die Verwendung des Aufkommens verdienen viel mehr Aufmerksamkeit wegen der damit auslösbaren Hebelwirkung der Bepreisung. Eher ein Ablaufdatum hat das unter der Bezeichnung Klimabonus vorgeschlagene Konzept einer Rückverteilung pro Kopf. Beim diskutierten Beispiel würden an jede Person in Österreich monatlich 12 Euro angewiesen werden. Damit sind aber weder vom erhöhten Energiepreis noch von der Rückverteilung jene massiven Änderungen bei Mobilität und Gebäuden zu erwarten, die letztlich eine CO₂ -Bepreisung motivieren.
    Eine erste Zwischenbilanz ist somit eher ernüchternd. Wenig spürbar wäre ein Abtausch der erwarteten Einkünfte einer solchen Bepreisung – wie den skizzierten 2 Milliarden Euro – gegen die im Bereich von 90 Milliarden Euro auf Arbeit lastenden Abgaben und Steuern. Zusätzlich zeichnen sich bei allen Energieträgern, nicht nur bei Erdgas, Preisschübe ab, die in der Größenordnung der diskutierten CO₂ -Abgabe liegen.
    Trotzdem ist eine aus vielen Gründen notwendige Reform des Steuersystems ohne spürbaren Preis für Emissionen aus fossiler Energie undenkbar. Zwei Innovationen könnten der Reform ein innovatives Profil verleihen. Erstens, ein flexibler CO₂ -Preis, der dämpfend auf Preisausschläge bei fossiler Energie reagiert, aber dennoch steigende Preise bei diesen Energien kalkulierbar macht. Zweitens, für jedes Bundesland die Finanzierung von Leuchtturm-Projekten, die nicht nur dem Klima dienen, wie Mikro-ÖV-Systeme, energieautonome Quartiere bei Gebäuden oder durch Digitalisierung integrierte Energiesysteme.
    Stefan Schleicher ist Professor am Wegener Center für Klima und globalen Wandel an der Karl-Franzens-Universität Graz.

von Stefan Schleicher

Wiener Zeitung

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