Ausbau erneuerbarer Gase anstatt Symbolpolitik

22. März 2022, Wien

Vorgelegter GWG-Novelle fehlt jegliche Zukunftsvision

Mit dem, in der vergangenen Woche, vorgelegten Novellenentwurf des Gaswirtschaftsgesetzes (GWG) zur Schaffung einer strategischen Gasreserve betreibt die Bundesregierung reine Symbolpolitik. Soll die Versorgungssicherheit Österreichs für die Zukunft gesichert werden, reicht eine gesetzlich geregelte Gasreserve alleine nicht aus. Im Hinblick auf die zu erzielende Klimaneutralität bis 2040 und dem Regierungsziel von 5 TWh erneuerbaren Gasen bis 2030, muss auch der Markthochlauf inländischer Grüngasproduktion endlich die nötige gesetzliche Verankerung finden.

Österreich verfügt über ein Potenzial an organischen Abfällen und Reststoffen der Land- und Holzwirtschaft um mittelfristig 40 % des aktuellen Gasbedarfes durch erneuerbare Gase (Biogas, Holzgas) zu ersetzen. Kurzfristig könnten innerhalb von 1 ½ Jahren ca. 1 TWh erneuerbare Gase durch Umrüstung bestehender Biogasanlagen jährlich in das Erdgasnetz eingespeist werden. Bis 2030 könnte diese Menge auf 10 TWh erhöht werden und damit ca. 10 % des nationalen Erdgasbedarfes klimaneutral ersetzt werden. Hinzu kommen die inländischen Potenziale aus erneuerbarem Wasserstoff, welcher zum saisonalen Ausgleich von Aufbringungsschwankungen aus erneuerbarem Strom zur Verfügung stehen wird.

Das Potenzial, einen Großteil der nationalen Gasaufbringung durch erneuerbare Gase aus Österreich zu ersetzen und somit einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit des Landes und zur Erhöhung der inländischen Wertschöpfung zu leisten, ist verglichen mit der geplanten strategischen Reserve sehr hoch. Damit der Markthochlauf tatsächlich gelingt, braucht es einen verlässlichen Rechtsrahmen. Das dafür benötigte Unterstützungssystem könnte, wie bereits im damaligen Entwurf zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) vorgesehen, in Form einer verpflichtenden Grün-Gas-Quote eingeführt werden. Doch anstatt diese gemeinsam mit der strategischen Gasreserve in einer Gesetzesnovelle umfassend zu behandeln, soll nun ein Schnellschuss erfolgen, welcher nur die Speicherbevorratung beinhaltet und außerdem die ganze Last dem Staat aufbürdet.

Die aktuell vorliegende Gesetzesnovelle sieht vor, dass Verteilergebietsmanager zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit eine strategische Gasreserve vorzuhalten haben. Die Höhe der strategischen Gasreserve bemisst sich nach der jeweils im Jänner an Netzbenutzer abgegebenen Gasmenge (2022: 12,6 TWh). Das Gesamtspeichervolumen von Österreich beläuft sich auf 92 TWh, davon stehen aktuell ca. 42 TWh direkt dem österreichischen Marktgebiet zur Verfügung. Eine strategische Gasreserve von 12,6 TWh würde somit ca. 30 % der bestehenden, für Österreich zur Verfügung stehenden Speicherkapazität bedeuten oder aber die bisherige Einspeicherung der Versorger reduzieren. Durch die Speicherbevorratungspflicht der Verteilergebietsmanager soll nun ein System eingeführt werden, welches mit dem bisherigen Marktmodell nicht kompatibel ist, sondern mitunter mit diesem sogar in Konkurrenz auftreten könnte.

Durch unnötige duale Strukturen der Bevorratung und damit verbundene Marktstörungen entstehen in Summe wesentlich höhere Kosten als bei marktkonformer Umsetzung wie z.B. beim Erdölbevorratungsgesetz. Zudem ist geplant, dass die Kosten für den Einkauf und Speicherung vom Staat zu tragen sind.

Um der von der Regierung angestrebten Klimaneutralität 2040 Rechnung zu tragen, sollte daher in der aktuellen Gesetzesnovelle unbedingt auch eine Zukunftsperspektive enthalten sein, welche nicht auf fossilen Energieträgern basieren kann. Die Integration eines verpflichtend einzuhaltenden Erneuerbare-Gase-Zieles von 10 TWh bis 2030, sowie das für die Sicherstellung des Markthochlaufs nötige Unterstützungssystems in Form der Grün-Gas-Quote ist dafür der erste und richtige Schritt. Der Ausbau inländischer erneuerbarer Gasproduktion ist der beste Garant für die zukünftige Versorgungssicherheit Österreichs.

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