Die Erneuerbaren-Investitionsförderung für kleine und mittlere Anlagen kann nun starten. Die dafür notwendige Verordnung wird heute erlassen. Allein heuer stehen für die Unterstützung von Photovoltaik, Wasser- und Windkraft sowie Biomasse rund 300 Mio. Euro zur Verfügung. Am 21. April startet der erste Call für Photovoltaik. Für jede Technologie wurde ein eigener Starttermin festgelegt.
Im Pressefoyer nach dem Ministerrat unterstrich Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) die Bedeutung der Fördermaßnahmen angesichts der schmerzhaften Abhängigkeit Österreichs von russischem Erdgas. „Es braucht unsere gesamte Kraft, uns aus dieser Abhängigkeit zu befreien“, unterstrich sie, und zwar durch Energieproduktion aus Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse. Der Vorteil: „Sie schicken uns dafür keine Rechnung, sie erpressen uns nicht. Russland tut das schon.“ Jedes Windrad, jede Solaranlage befreie das Land „aus der Klammer von Wladimir Putin“.
Mit der Verordnung könnten nun fast 300 Mio. Euro in die Förderung kleiner und mittlerer Kraftwerke fließen, deutlich mehr als noch in der Begutachtungsfassung. Damit werde eine Stromproduktion aus erneuerbaren Energieträgern im Ausmaß von rund einer Terawattstunde (TWh) ermöglicht. Die nun vorgestellten Investitionsprämien seien der eine Teil. Die zweite, noch ausständige Verordnung betreffe die Marktprämien. An dieser arbeite man mit Hochdruck, sie soll im ersten Halbjahr fertig werden.
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) bezeichnete die Energieversorgung als Achillesferse Europas. Bis 2030 wolle Österreich 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien erreichen, man sei hier Vorreiter. Die nunmehrigen 300 Mio. Euro lösten etwa 850 Mio. Euro an Investitionen aus, ein „enormer Schub“. Was es nun brauche, sei Tempo. Die Genehmigungsverfahren müssten schneller werden, um auch große Projekte für die Energiewende voranbringen zu können.
Ziel des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ist, dass Österreichs Stromversorgung bis zum Jahr 2030 bilanziell übers Jahr gerechnet zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen bestritten wird. Dafür müssten weitere rund 27 Terawattstunden (TWh) Erneuerbare dazukommen. Davon wird bei Photovoltaik ein Zubau von 11 TWh angestrebt, bei Wind 10 TWh, bei Wasserkraft 5 TWh und bei Biomasse 1 TWh. Mit der heutigen Verordnung werden bei Photovoltaik Anlagen bis 1 Megawatt (MW) unterstützt, bei Wasserkraft bis 25 und bei Windkraft bis 1 MW.
Von der Fördersumme entfallen laut Klimaschutzministerium 240 Mio. Euro auf PV und Stromspeicher, 4 Mio. Euro auf Windkraft und 6 Mio. Euro auf Biomasse. Bei der Wasserkraft bis 2 MW sind es 11 Mio. Euro und 19 Mio. Euro für Revitalisierungen. Für Wasserkraftwerke mit einer installierten Leistung von 2 bis 25 MW beträgt die Fördersumme 15,4 Mio. Euro.
APA