Drohende Massenverfahren gegen Energieunternehmen

31. August 2022

Gastkommentar

Die Klagen wegen Preisbindungsklauseln werden sich aufgrund der Energiekrise vervielfachen.

In absehbarer Zukunft werden die Teuerungen von Strom und Gas für Verbraucher besonders spürbar. Die Gewinner der Energiekrise scheinen klar die Energieunternehmen zu sein. Bei genauerem Hinsehen wird aber deutlich, dass mit den kurzfristig hohen Gewinnen mittelfristig rechtliche Probleme auftreten werden. Das trifft aktuell auf den österreichischen Energieanbieter Verbund zu: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat kürzlich bekanntgegeben, eine Verbandsklage aufgrund der Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eingebracht zu haben.

Die meisten Stromlieferanten haben in ihren AGB Klauseln enthalten, die den Verbrauchspreis für Strom an den Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) binden. Das bedeutet zusammengefasst, dass sich der Strompreis für Verbraucher ändert, wenn sich der ÖSPI ändert. Zwischen 2006 und Mitte 2021 hat sich der ÖSPI um nicht mehr als circa 50 Indexpunkte in die eine oder andere Richtung bewegt. Seit vergangenem August hat er sich jedoch um 247 Prozent erhöht und steht im August 2022 am Stand von circa 370 Basispunkten (im Vergleich zum Basiswert von 100 aus 2006) .

Verfahren im Interesse der Verbraucher

In den vergangenen Jahren gab es eine Reihe von Verfahren des VKI zur Frage der Zulässigkeit von Preisanpassungen aufgrund von AGB-Klauseln der Energieunternehmen. Offen geblieben ist bislang, ob beziehungsweise inwiefern Preisanpassungsklauseln grundsätzlich zulässig sind. Mit der eingebrachten Klage gegen den Verbund möchte der VKI unter anderem geklärt wissen, ob solche Preisanpassungsklauseln gegenüber Verbrauchern überhaupt zulässig sind.
Mit der Verbandsklage nach § 28 KSchG können berechtigte Verbände Unternehmen auf Unterlassung klagen, bestimmte Klauseln in ihren AGB zu verwenden oder sich darauf im geschäftlichen Verkehr zu berufen. Zweck dieser Klagslegitimation ist die Verfolgung von Verbraucherinteressen, weil der einzelne Verbraucher üblicherweise kein kostspieliges Verfahren zur Durchsetzung geringer Beträge anstreben wird.

Aufgrund der tendenziell verbraucherfreundlichen Auslegung solcher Klauseln sowie der aktuellen Teuerung wird es für Energieunternehmen zu einer noch größeren Herausforderung, in solchen Verfahren ihren Rechtsstandpunkt erfolgreich zu verteidigen.

Aufgrund des atmosphärischen Nachteils für Energieunternehmen sind die nachgelagerten Zivilverfahren umso wichtiger. Abgesehen von der Verbandsklage gibt es in Österreich nämlich bisher keine Möglichkeit, eine auf Leistung gerichtete Kollektivklage anzustreben (etwa ein echtes Sammelverfahren vergleichbar mit dem US-amerikanischen System der class action).

Die Herausforderungen der Massenverfahren

Ob Verbraucher nach einer erfolgreichen Verbandsklage Rückzahlungen erhalten, ist also nicht sicher. Denn selbst wenn durch ein Urteil nach einer Verbandsklage die Verwendung von Klauseln in AGB untersagt wird, entsteht dadurch noch kein Zahlungsanspruch des Einzelnen.
Betroffene Energieunternehmen können in nachgelagerten Zivilverfahren zusätzliche Argumente einbringen und Einwände erheben, die Rückzahlungsansprüche im Einzelfall trotz erfolgreicher Verbandsklage mindern oder ausschließen.

Mangels Sammelverfahren in Österreich müssen zur kollektiven Durchsetzung dieser Leistungsansprüche entweder eine Vielzahl an nahezu gleichlautenden Einzelklagen eingebracht werden oder Ansprüche an einen einzigen Kläger abgetreten und von diesem in einer Klage gebündelt eingeklagt werden. Beide Varianten sind aus zivilprozessualer Sicht nicht ideal und mit erheblichem organisatorischem Aufwand und Kosten auf beiden Seiten verbunden.
Allenfalls können solche Ansprüche auch durch sinnvolle Vergleiche erheblich gemindert beziehungsweise betraglich eingeschränkt werden. Zur Bewältigung solcher Klagswellen sind jedoch Ressourcen und gute Vorbereitung auf Unternehmerseite notwendig.

Die Finanzierung solcher Massenverfahren wird häufig von Prozessfinanzierungsunternehmen übernommen, die dabei einen Teil des erstrittenen Betrags einbehalten und die Klagsführung gegen Unternehmen offensiv bewerben. Dies trägt maßgeblich dazu bei, dass in den letzten Jahren immer mehr Massenverfahren in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen angelaufen sind und sich dieser Trend fortsetzt. Anwälte, die auf solche Verbraucherklagen spezialisiert sind, haben solche Massenverfahren bereits medial angekündigt.

Aufgrund der Entwicklung des ÖSPI und der angekündigten Preisanpassungen ab 1. September 2022 wird sich zeigen, wie die österreichischen Zivilgerichte mit der Frage der Preisbindung umgehen. Für potenziell betroffene Energieunternehmen bedeutet das, frühzeitig intern wie extern entsprechende Ressourcen zu schaffen, um einer möglichen Klagswelle effizient entgegentreten zu können. Sicher scheint, dass dieses Thema juristisch noch einiges an Diskussionspotenzial bietet und (Massen-)Verfahren vorprogrammiert sind.

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Die Gewinne der Energieunternehmen sind zwar kurzfristig hoch – mittelfristig werden aber rechtliche Probleme für diese auftreten. Foto: apa / dpa / Mohssen Assanimoghaddam
Patrick Mittlböck berät und vertritt als Rechtsanwalt bei Brandl Talos Unternehmen und Entscheidungsträger bei Gerichts- und Verwaltungsverfahren. Sein Schwerpunkt liegt in der Prozessführung im Bereich Gaming & Entertainment. Foto: Brandl Talos

von Patrick Mittlböck

Wiener Zeitung

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