D – Kartellamt weitet Verfahren gegen Stromversorger aus

22. Juni 2023, Düsseldorf
Bundeskartellamts-Chef Andreas Mundt - Bonn, APA/dpa

Das deutsche Bundeskartellamt weitet seine Verfahren gegen Versorger aus, die im Zusammenhang mit der Energiepreisbremse möglicherweise überhöhte Erstattungsanträge gestellt haben. Das Prüfverfahren betreffe eine zweistellige Zahl von Stromversorgern, die Vorauszahlungsanträge nach den Preisbremsen-Gesetzen gestellt hätten, sagte der Präsident der Bonner Behörde, Andreas Mundt, am Donnerstag.

Es handle sich um Vertriebsgesellschaften großer Energiekonzerne ebenso wie Stadtwerke, Regionalversorger und auch kleinere Discounter sowie Anbieter mit Schwerpunkt erneuerbare Energien. Zusätzlich würden einige Versorger geprüft, die für die Belieferung von Großabnehmern Erstattungen geltend gemacht hätten.

Mitte Mai hatten die Wettbewerbshüter bereits ein Verfahren gegen eine zweistellige Zahl von Gasversorgern eingeleitet. Zu Unrecht erhaltende Ausgleichszahlungen müssen zurückgezahlt werden. Zudem seien Geldstrafen möglich, erklärt das Kartellamt.

Mit den Strom- und Gaspreisbremsen will die deutsche Bundesregierung die Folgen gestiegener Energiepreise für die Verbraucherinnen und Verbraucher oder Unternehmen mildern. Das Kartellamt will seinerseits verhindern, dass Versorger dabei staatliche Subventionen missbräuchlich in Anspruch nehmen. Die Behörde hatte dazu eigens eine Abteilung ins Leben gerufen.

APA/Reuters

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