Nationalrat: ElWOG-Beschluss beendet Zwei-Drittel-Blockade

6. Juli 2023, Wien

Änderungen im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) haben Mittwochabend das Ende der SPÖ-Zwei-Drittel-Blockade eingeleitet. Freilich stimmten nicht nur die Sozialdemokraten der Verfassungsmaterie zu, sondern auch Freiheitliche und NEOS. Im Wesentlichen geht es bei der Novelle darum, dass Konsumenten von den Versorgern besser informiert werden müssen und damit zu einem billigeren Tarif gelangen sollen.

So sollen Stromhändler und Lieferanten verpflichtet werden, preisrelevante Daten von Standardprodukten unverzüglich der Regulierungsbehörde für die Eingabe in den Tarifkalkulator zu übermitteln. Zudem sollen Lieferanten aufgefordert werden, jährlich ein Informationsschreiben über Wechselmöglichkeiten samt Hinweis auf den Tarifkalkulator an Kunden zu senden. Bei Bindungsfristen soll über das bevorstehende Ende sowie über die Wechselmöglichkeit informiert werden. Bei Floater-Tarifen, die Preisschwankungen direkt an die Kunden weitergeben, wird festgelegt, dass der Versorger die Verbraucher und Kleinunternehmer nachweislich vor Abschluss des Vertrags über Chancen sowie Kosten und Risiken dieser Tarife informieren muss.

Dass die SPÖ bei der Materie zustimmt, wollte Energiesprecher Alois Schroll nicht auf ein Blockade-Ende zurückführen, habe es doch nie eine Blockade gegeben. Vielmehr habe es in diesem Fall Vorgespräche auf Augenhöhe gegeben. Der freiheitliche Mandatar Axel Kassegger betonte, dass die Koalition erstmals an die FPÖ zu Verhandlungen herangetreten sei und man auch zustimme, da es sich an sich um eine vernünftige Regelung handle. Am längsten überlegt haben die NEOS, sahen sie doch durch die Vorschriften kleinere Anbieter doch stark gefordert. Letztlich entschied man sich aber doch im Sinne günstiger Tarife für eine Zustimmung.

Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde, dass es im Fall eines Verstoßes gegen die Vorratspflicht zur Erdöl-Pflichtnotstandsreserve schärfere Sanktionen geben soll. Betroffen sind etwa Importeure von Erdöl, Erdölprodukten, Biokraftstoffen oder Rohstoffen zur direkten Erzeugung von Biokraftstoffen. Im Falle eines verwaltungsstrafrechtlichen Verstoßes bei der Vorratspflicht sollen dem Vorratspflichtigen künftig Geldstrafen bis zu 116.240 Euro bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen drohen, wenn er in einem Kalendermonat der Bevorratungsperiode seiner Vorratspflicht nicht nachkommt. Bei Fahrlässigkeit beträgt die Maximalstrafe die Hälfte.

APA

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