150 Gemeinschaften für erneuerbare Energie seit 2021 gegründet.
Seit der Gesetzgeber im Sommer 2021 grünes Licht für Gemeinschaften zur Erzeugung, Speicherung, Verbrauch und Verkauf von erneuerbarer Energie gegeben hat, wurden 150 solche Einrichtungen etabliert. Sie können als GmbH, Verein oder Genossenschaft organisiert sein, Mitglieder können Privatpersonen, aber auch Gemeinden, lokale Behörden oder Klein- und Mittelbetriebe sein. Vorgabe ist, dass die Gemeinschaft nicht überwiegend auf Gewinn ausgerichtet ist, ökologische und soziale Ziele sind den wirtschaftlichen gleichrangig. Der Österreichische Genossenschaftsverband (ÖGV) hat in Kooperation mit den zum Sektor gehörenden Volksbanken und dem Energieberater Power Solution seither 20 Energiegenossenschaften auf den Weg gebracht. ÖGV-Vorstandschef Peter Haubner sieht die Genossenschaft als ideale Rechtsform für solche Einrichtungen. Sie ermögliche den unbürokratischen Beitritt neuer Gesellschafter und sie erfreue sich wegen der unmittelbaren Partizipation hoher Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern. Zudem biete die Genossenschaft hohe Sicherheit, weil sie der Kontrolle durch einen Revisionsverband unterliege. Laut Roland Kuras, Power-Solution-Geschäftsführer, steht trotz der ersten Fortschritte noch viel Arbeit an, man werde größere Photovoltaikanlagen brauchen und die entsprechenden Flächen. Neben dem Aufholbedarf bei der Erzeugung erneuerbarer Energie müsse der Fokus auf mehr Effizienz gelegt werden. wie
Salzburger Nachrichten