Erneuerbare Energieträger lieferten im vergangen Jahr 2022 erneut einen hohen Anteil am gekennzeichneten Strom, der Wert ist im Vergleich zum Jahr davor allerdings leicht gesunken. So stammten 83,72 Prozent der Nachweise aus Erneuerbaren, 2021 waren es noch 85,39 Prozent, teilte die Regulierungsbehörde E-Control am Montag mit. Erstmals galt auch beim Gas eine Kennzeichnungspflicht für alle Lieferanten.
Die Hauptquelle für Herkunftsnachweise in der Stromkennzeichnung sei schon seit Jahren Wasserkraft. Bedingt durch anhaltenden Trockenperioden sei es 2022 zu einem Rückgang der Stromproduktion aus Wasserkraft gekommen, somit seien auch weniger Herkunftsnachweise aus Wasserkraft zur Verfügung gestanden, erklärte E-Control-Vorstand Alfons Haber laut Aussendung. Der Anteil fossiler und sonstiger Energieträger stieg auf 16,28 Prozent (Vorjahr: 14,28 Prozent). Erstmals seien auch Herkunftsnachweise aus Nuklearenergie eingesetzt worden, der Anteil lang hier bei 0,02 Prozent. Rund 37 Prozent der eingesetzten Nachweise stammten aus dem Ausland.
Die allgemeine Teuerung sei auch bei Herkunftsnachweisen zu beobachten: „Zwar leidet der Handel mit Herkunftsnachweisen bisher nicht an den sprunghaft gestiegenen Preisen, es gibt jedoch bereits Anzeichen, dass sich Lieferanten nach günstigeren Alternativen zu den erneuerbaren Herkunftsnachweisen umsehen“, sagte Haber. 2022 hätten 113 Lieferanten zu 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energieträgern ausgewiesen.
Erstmals galt auch für Gas eine verpflichtende Kennzeichnung für alle Lieferanten, die Endkundinnen und -kunden in Österreich beliefern. Dabei wurden 0,1 Prozent der gelieferten Menge als Biomethan gekennzeichnet, bei 99,9 Prozent konnte der Ursprung des Gases nicht eindeutig belegt werden, die Lieferungen gelten somit als sogenanntes Erdgas unbekannter Herkunft. Bei der Gaskennzeichnung sei die E-Control international Vorreiter, Haber rechnet in Zukunft auch bei Gas mit „regem Handel“.
APA