Das Landesgericht Klagenfurt hat eine Verbandsklage des Verbraucherschutzvereins (VSV) gegen die Energie Klagenfurt, eine Stadtwerke-Tochter, wegen der Weiterverrechnung einer „Gemeindeabgabe für die Nutzung des Bodens der Stadt für die Zuleitung von Strom“ abgewiesen. Das teilte der VSV am Montag in einer Aussendung mit. Für das Gericht war die Abgabe zulässig. Der VSV könne die Argumentation nicht nachvollziehen, man werde berufen, hieß es.
Bei der Verbandsklage hat sich der VSV direkt auf die EU-Verbandsklagen-Richtlinie berufen, bei der Umsetzung in nationales Recht ist Österreich säumig.
Eine ähnliche vom VSV unterstützte Klage läuft gegen die Wien Energie. Ein Wiener Strom- und Gaskunde wehrt sich gegen die Weiterverrechnung der Wiener Gebrauchsabgabe. Nach Ansicht des VSV ist das unzulässig – die Wien Energie hingegen betont, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.
APA