Niederländisches Unternehmen darf im Wattenmeer Gas fördern

29. Mai 2024, Den Haag/Borkum
Niederländisches Unternehmen darf bei Borkum Gas fördern
 - Borkum, APA/dpa

Das niederländische Wirtschaftsministerium hat den Weg für die umstrittene Erdgasförderung in der Nordsee nahe der Wattenmeerinseln Borkum und Schiermonnikoog freigemacht. Die Umweltgenehmigung für Bauarbeiten wurde entsprechend eines Gerichtsbeschlusses verändert, teilte ein Sprecher des Ministeriums der am Mittwoch in Den Haag mit. Die vom Den Haager Verwaltungsgericht im April festgestellten Mängel seien behoben worden.

Damit könnte das niederländische Energieunternehmen One-Dyas ab dem 31. Mai die geplanten Bauarbeiten für die Errichtung einer Bohrplattform fortsetzen. Zuvor hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH), weitere Umweltorganisationen und die Insel Borkum gegen die Baupläne geklagt. 

Ein Konsortium um One-Dyas plant, aus einem Feld vor den beiden Nordseeinseln Erdgas zu fördern. Dazu soll eine Förderplattform auf niederländischem Hoheitsgebiet rund 23 Kilometer nordwestlich der Insel Borkum errichtet werden. Gefördert werden soll den Plänen zufolge sowohl in niederländischen als auch in deutschen Hoheitsgebieten, nahe dem niedersächsischen Nationalpark Wattenmeer. Umweltschützer und Insulaner hatten wiederholt gegen das Erdgasförderprojekt demonstriert.

One-Dyas teilte am Mittwoch mit, das Unternehmen halte weiter an dem Ziel fest, noch in diesem Jahr erstes Erdgas fördern zu wollen. „Die Veröffentlichung des Wiederherstellungsbeschlusses ist der Startschuss für One-Dyas, sofort mit der Offshore-Arbeit zu beginnen, um sicherzustellen, dass das erste Erdgas im Dezember 2024 verfügbar ist“, sagte One-Dyas-Chef Chris de Ruyter van Steveninck in einer Mitteilung. Die Arbeiten in der Nordsee sollten „so bald wie möglich“ aufgenommen werden. 

Die Niederlande hatten die Genehmigung zur Gasförderung bereits im Sommer 2022 erteilt. Dagegen hatten deutsche Umweltorganisationen sowie Borkum geklagt. Im April hatte das Verwaltungsgericht den Klägern teilweise recht gegeben und entschieden, dass die Genehmigung des Ministeriums unzureichend sei. Die Lizenz zur Gasgewinnung war dem Urteil zufolge aber rechtmäßig. Das Gericht bemängelte aber, dass die möglichen schädlichen Folgen der Bauarbeiten für Natur und Tiere nicht ausreichend untersucht worden seien. Außerdem könnten die geplanten Bauarbeiten zu erhöhtem Stickstoff-Ausstoß führen – mit möglichen schädlichen Folgen für ein Naturschutzgebiet auf Schiermonnikoog.

Für die Bohrungen sind Genehmigungen beider Länder erforderlich. Auf deutscher Seite läuft noch ein Genehmigungsverfahren. Die Deutsche Umwelthilfe kündigte an, auf die Entscheidung zu reagieren. „Die Entscheidung überrascht uns jetzt. Wir werden so schnell wie möglich einstweiligen Rechtsschutz beantragen“, sagte DUH-Energieexperte Constantin Zerger auf Anfrage. Ziel sei es, einen erneuten Baustopp zu erreichen. Denn in den angepassten Unterlagen sei der Stickstoff-Ausstoß nicht ausreichend geregelt. Außerdem habe die Umwelthilfe ohnehin vorgehabt, gegen das Gerichtsurteil vom 18. April Berufung einzulegen – vor allem zu den Punkten Klimaschutz und Riffschutz, sagte Zerger.

APA/dpa