Erleichterungen für Balkon- und Terrassenkraftwerke

4. Juli 2024, Wien
Nur ein triftiger  Grund soll die Anbringung verhindern können
 - Schwerin, APA/dpa

Die Errichtung von Balkon- und Terrassenkraftwerken im Eigenheim soll ab 1. September einfacher vonstattengehen. Ein entsprechender Beschluss wird am morgigen Freitag im Nationalrat gefasst, wie das Klimaministerium am Donnerstag mitteilte. Die neue Regelung sieht vor, dass es als Zustimmung anderer Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer gilt, wenn die geplante Anbringung bekanntgegeben wurde und keiner binnen zwei Monaten darauf reagiert hat.

Legt ein anderer Wohnungseigentümer Widerspruch ein, muss zudem künftig ein triftiger Grund wie Sicherheitsbedenken angegeben werden. Bisher war für die Anbringung einer PV-Anlage auf Balkon oder Terrasse die Zustimmung aller Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer notwendig. Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) sieht die neue Regelung als „zusätzlichen Boost“ für die Energiewende.

APA

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