Regierung empfiehlt Erlaubnis für geologisches CO2-Speichern

13. August 2024, Wien
CO2 soll - wenn praktisch in Produktion unvermeidbar - im Boden landen
 - Hanau, APA/dpa

Rund um die geologische Speicherung von Kohlenstoffdioxid könnte das hiesige Verbot kommendes Jahr fallen. Das schreibt die Parlamentskorrespondenz auf Basis des neuesten Evaluierungsberichts der Bundesregierung, der nunmehr ans Hohe Haus erging. Die Bundesregierung empfiehlt, geologische Speicherung von Kohlenstoffdioxid zuzulassen. Österreich verfüge über geologische Speichermöglichkeiten.

So empfiehlt die Bundesregierung dem Nationalrat, in Zukunft die geologische Speicherung von CO2 aus schwer bzw. nicht vermeidbaren, prozessbedingten Emissionen unter strengen Sicherheits- und Umweltauflagen zuzulassen. Beispielhaft fällt in der Zementindustrie viel Kohlendioxid an. Unter den strengen Auflagen könne die Abscheidung und geologische Speicherung von CO2 einen wichtigen strategischen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität leisten.

Die Lagermöglichkeiten werden ausgeförderten Kohlenwasserstofflagerstätten und potenziell auch in salinaren Aquiferen gesehen, so der aktuelle Bericht mit Stand Anfang August. Salinare Aquiferen sind tiefe geologische Reservoirs mit hoher Porosität, die nicht trinkbares, stark salzhaltiges Wasser, also Sole, enthalten. Es gebe neben neuen Erkenntnissen in den Bereichen Lagerstättenintegrität, Bohrlochintegrität und Überwachungstechnologien auch spezifische österreichische Forschungsprojekte.

Der Bedarf zur Speicherung schwer vermeidbarer CO2-Emissionen gehe auch in Österreich signifikant über die derzeit erlaubte speicherbare Menge von 100.000 Tonnen hinaus. Nach Ansicht der türkis-grünen Bundesregierung bestehe daher Bedarf nach einer Änderung des Bundesgesetzes über das Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid, so der 51 Seiten lange Bericht laut Parlamentskorrespondenz – siehe https://go.apa.at/Pwe07Gek .

Die dauerhafte geologische Speicherung von CO2 in Österreich muss laut Bericht umfassend vorbereitet werden. So sei etwa die Notwendigkeit erkannt worden, die geologische Speicherung von CO2 als einen von vielen zusammenwirkenden Aspekten in die sogenannte nationale Carbon Management Strategie aufzunehmen. Auszuarbeiten seien unter anderem Kriterien zur Priorisierung der Speicherungen, Studien auf verschiedenen Forschungsebenen, Pilot- und Demoprojekte sowie Reallabore über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg.

Gemeinsam mit dem Bericht werde ein Konzept betreffend die erforderlichen Maßnahmen bei Aufhebung des Verbots vorgelegt. Zur Umsetzung der Empfehlungen im gegenständlichen Evaluierungsbericht sowie entsprechender EU-Vorgaben solle demnach ein eigenes Bundesgesetz mit dem beispielhaften Titel „Bundesgesetz über die geologische Speicherung von Kohlenstoffdioxid“ durch den oder die für das Bergwesen zuständigen Minister oder Ministerin vorgelegt werden. Erforderlich wäre darin die Aufhebung des derzeit geltenden allgemeinen Verbots der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid, hält der Bericht fest.

Unter Berücksichtigung des Zeitaufwands, der für die Ausarbeitung und Abstimmung eines Gesetzesentwurfes für diese komplexe Materie erforderlich sei, werde derzeit davon ausgegangen, dass die Erlassung entsprechender bundesgesetzlicher Regelungen bis Mitte 2025 möglich sei. Das für das Bergwesen zuständige Ressort habe bereits mit grundsätzlichen systemischen Überlegungen begonnen. Kritiker monieren, dass die CO2-Einspeicherung das Vorankommen von saubereren Technologien bremse.

APA

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