Klage der AK Kärnten gegen Kelag-Preiserhöhung läuft als gemeinsames Musterverfahren. Ziel ist höchstgerichtliches Urteil.
Immer wieder strengen in Österreich Verbraucherschützer Verfahren gegen Energieversorger an, zuletzt wurde entschieden, dass Verbund-Kunden aufgrund einer ungerechtfertigten Preiserhöhung im Schnitt 90 Euro zurückbekommen. Auch die Kelag und die AK Kärnten befinden sich formal in einem Rechtsstreit. Wenngleich es sich bei näherer Betrachtung um ein gemeinsames Musterverfahren handelt.
Die Vorgeschichte: Im August 2023 erhöhte die Kelag die Strompreise. Ein erheblicher Teil der Kunden, die bei der Kelag verblieben sind, wechselte in einen neuen Vertrag („Vorteilstarif“). Ein kleinerer Teil der Kunden, laut Kelag ursprünglich rund 23.000, nahm einen noch höheren Preis in Kauf und blieb im bestehenden Vertrag. In diesem Fall kam es zur „Preisanpassung“. Für eine solche sieht das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWOG) bestimmte Bedingungen vor. Ob diese eingehalten wurden und die erfolgte Preiserhöhung tatsächlich rechtskonform war, ist Gegenstand des Verfahrens.
Die AK klagte also die Kelag im August des Vorjahres. Und zwar durchaus mit deren Zustimmung. Die Kelag spricht nun von einem gemeinsam mit der AK Kärnten angestrengten Musterverfahren. Man erhoffe sich dadurch ein rechtsgültiges Urteil, das den Stromversorgern und auch den Kunden österreichweit künftig den Umweg über Neuverträge ersparen soll.
In erster Instanz erhielt die Klägerin jedenfalls „vollinhaltlich Recht“, bestätigt die AK auf Anfrage der Kleinen Zeitung. Die Bedingungen des Paragraf 80, Absatz 2a, des ElWOG seien von der Kelag nicht erfüllt worden. Laut Kelag-Verkaufsleiter Alexander Jordan kam das keineswegs unerwartet: „Wir waren uns bewusst, dass diese Regelung nicht erfüllbar ist.“
Die Kelag wird gegen das Urteil berufen und in die nächste Instanz gehen. Ziel sei ein höchstgerichtliches Urteil und damit „klare Spielregeln“, um auf Basis bestehender Verträge Preisänderungen vornehmen zu können, so Jordan zur Kleinen Zeitung. Das Prozessrisiko für die Kelag erachtet Jordan als gering: Letztlich gehe es um eine Preisanpassung in bestehenden Verträgen bei weniger als 20.000 Kunden für zehn Wochen, auch sei die Strompreisbremse wirksam gewesen.
von Uwe Sommersguter
Kleine Zeitung