
Künftig gibt es keinen fixen Preis mehr, sondern nur noch Floater-Tarife, die sich am aktuellen Marktpreis orientieren
Der Verbund kündigt laut dem STANDARD vorliegenden Informationen tausende Verträge von privaten Solarstrom-Einspeisern und bietet Folgeverträge zu neuen Konditionen an. Bisher erhielten private PV-Besitzer beim Verbund eine fixe Einspeisvergütung, demnächst wird es nur noch Floater-Verträge geben. Der Preis soll sich also am aktuellen Marktpreis orientieren und wird damit tendenziell deutlich niedriger ausfallen.
Ausschlaggebend dafür ist der starke Zuwachs an privaten Photovoltaikanlagen. „Der Boom der Solarenergie bringt neue Herausforderungen mit sich, gerade zur Mittagszeit und an sonnigen Tagen kommt es zu großen Preisschwankungen bis hin zu negativen Preisen“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbunds an den STANDARD. Die Marktpreise sind also zum Teil so niedrig, dass die fixe Vergütung für den Verbund nicht mehr aufrechtzuerhalten ist.
Der Verbund ändere „auf Basis der allgemeinen Geschäftsbedingungen“ die Einspeisevergütung hin zu einem Floater-Tarif. „PV-Einspeiser erhalten somit eine Vergütung, die sich mit den Strompreisen an der Stromhandelsbörse EEX entwickelt“, heißt es: „Der Abnahmetarif ist stets transparent, nachvollziehbar und wird monatlich angepasst.“
Für Neukunden gibt es schon jetzt nur noch Floater-Tarife. Bestehende Kunden werden nun in zwei Tranchen per 1. April bzw. 1. Mai mit einer „Änderungskündigung“ umgestellt. Das sei „aufgrund der unsicheren rechtlichen Situation“ notwendig, weil „derzeit Energieverträge ohne Zustimmung der Kunden weder erhöht noch gesenkt“ werden können. Kundinnen und Kunden haben theoretisch die Möglichkeit, ihre Geschäftsbeziehung zu beenden.
Der Verbund ist nicht das erste Energieunternehmen, das seine PV-Verträge ändert. Schon im Mai 2024 hatte die oberösterreichische Energie AG rund 20.000 Einspeiseverträge gekündigt und umgestellt, weil ihr die Preise zu hoch wurden.
Der Stromverbrauch in Österreich ist 2024 gestiegen, noch stärker zugenommen hat aber die Stromerzeugung. Rund zehn Prozent des im Vorjahr produzierten Stroms entfallen dabei mittlerweile auf PV-Anlagen. Netzbetreibern zufolge kamen Ende 2024 bereits knapp 8,4 GW aus Photovoltaikanlagen, das ist ein Plus von 2,15 GW gegenüber dem Vorjahr. Eine Zeitlang war das Einspeisen von Strom ins öffentliche Netz ein durchaus lukratives Geschäft. Im Jahr 2022 beispielsweise gab es bis zu 50 Cent pro eingespeister Kilowattstunde. Doch diese Zeiten sind lang vorbei. Die Preise liegen aktuell zwischen vier und zehn Cent.
Ist das überhaupt erlaubt?
Kann ein Energiekonzern Einspeiseverträge einfach so kündigen? Aufseiten des Konsumentenschutzes sieht man keine Hinweise, dass dieser Vorgang rechtlich nicht hält. Üblicherweise wird in den Verträgen geregelt, unter welchen Bedingungen die Geschäftsbeziehung beendet werden kann – es muss jedoch eine angemessene Kündigungsfrist geben.
Grundsätzlich gilt es, den Vertrag des Einspeisers mit dem Netzbetreiber und jenen Vertrag des Einspeisers mit dem Abnehmer (Stromanbieter oder Ömag) zu trennen. Vereinfacht kann man sagen: Die Netzseite entscheidet über die einspeisbare Menge und der Stromanbieter über den erzielbaren Preis. Außerdem gibt es bei Einspeiseverträgen – im Gegensatz zu Lieferverträgen – keine besonderen Schutzbestimmungen. Es gibt also ein Recht auf Grundversorgung, aber kein Recht darauf, Strom an einen bestimmen Energiekonzern abliefern zu dürfen.
Der Standard