
Die von Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) geplante Sonderabgabe für Stromerzeuger, die am Donnerstag die Branche in Aufregung versetzt hatte, kommt nun doch nicht. Dafür wird aber der „Energiekrisenbeitrag“ gegenüber den ursprünglichen Plänen verschärft – darauf haben sich die Regierungsparteien geeinigt, hieß es am Freitag aus dem Finanzministerium. Das sei notwendig, um die für die Maßnahme veranschlagten Einsparungen von 200 Mio. Euro zu erreichen.
Damit ist der „Energiewirtschaftstransformationsbeitrag“ vom Tisch, bestätigte eine Sprecherin des Finanzministers. Stattdessen sollen aber zur Budgetsanierung größere Anteile an den Gewinnen der Stromerzeuger abgeschöpft werden.
Schwelle für „Übergewinne“ sinkt auf 90 Euro je MWh
Die Erlösschwelle, ab der die „Übergewinne“ abgeschöpft werden sollen, liegt gemäß dem Abänderungsantrag zum Budgetkonsolidierungsgesetz, das noch am Freitag im Nationalrat beschlossen werden soll, nun bei 90 Euro je Megawattstunde (bisher 120 Euro). Alles, was Energiekonzerne über diesen Wert hinaus pro Megawattstunde verdienen, soll mit 95 Prozent versteuert werden statt ursprünglich 90 Prozent. Für neue Anlagen wie Windparks liegt die Schwelle bei 100 Euro, der Steuersatz beträgt ebenfalls 95 Prozent.
Der verlängerte Energiekrisenbeitrag soll ab 1. April für alle Stromproduzenten gelten, berechnet wird die Steuer rückwirkend für die Gewinne des gesamten Jahres.
APA