EU-Parlament stimmt für Ausnahmen bei CO2-Abgaben

22. Mai 2025, Brüssel
EU-Parlament für Vereinfachungen beim CO2-Grenzausgleichssystem
 - Straßburg, APA/THEMENBILD

Das EU-Parlament hat am Donnerstag für Ausnahmen und Vereinfachungen beim CO2-Grenzausgleichssystem CBAM, das gegen Verlagerungen von CO2-Emissionen in Drittstaaten geht, gestimmt: Kleine Importeure sollen ausgenommen werden. Ein neuer CBAM-Schwellenwert von 50 Tonnen pro Jahr und Importeur würde laut EU-Kommission rund 90 Prozent der Importeure von den CBAM-Verpflichtungen befreien, wobei immer noch mehr als 99 Prozent der Emissionen in den Geltungsbereich fielen.

Der Verwaltungsaufwand sei insbesondere für Wirtschaftsbeteiligte, die nur kleine Mengen CBAM-Waren importieren, unverhältnismäßig hoch, begründete die Kommission ihren Vorschlag. Weiters ist eine Vereinfachung der Vorschriften etwa bei Anforderungen zur Berichterstattung oder zur Berechnung der Emissionen vorgesehen. Die Abgeordneten verabschiedeten den Text mit 564 Stimmen bei 20 Gegenstimmen und 12 Enthaltungen. Das Parlament sei nun bereit, Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Ausgestaltung des Gesetzes aufzunehmen.

Kommission kündigte weitere Änderungen an

Nach dem Parlament muss auch der Rat der Mitgliedstaaten die Vorschläge billigen. Die EU-Kommission kündigte zudem weitere Änderungsvorschläge an: Anfang 2026 will die Brüsseler Behörde prüfen, ob der Anwendungsbereich des CO2-Grenzausgleichsmechanismus auf andere EHS-Sektoren ausgeweitet werden soll, bei denen die Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionen besteht. Ziel des EU-Grenzausgleichsmechanismus ist, den CO2-Preis für EU-Produkte, die dem EU-Emissionshandelssystem (ETS) unterliegen, und den Preis für importierte Waren anzugleichen.

Die Vereinfachungen beim CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) sind Teil des ersten Omnibus-Pakets der Kommission für weniger Regulierung. Darin enthalten waren auch die Verschiebung des Lieferkettengesetzes um ein Jahr und die Ausnahme von 80 Prozent der EU-Unternehmen aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die bereits abgesegnet wurden. Insgesamt soll rund ein Viertel weniger Bürokratie die Unternehmen belasten. Meldepflichten für kleine und mittlere Unternehmen sollen um 35 Prozent sinken.

APA