Deutsche Bundesregierung einig bei Verordnung zur Gas-Umlage

5. August 2022, Berlin
Wirtschaftsminister Habeck greift Energieversorgern unter die Arme - Schleusingen, APA/dpa

Die deutsche Bundesregierung hat sich auf eine Verordnung zur staatlichen Gas-Umlage geeinigt, die ab Herbst zu Preissteigerungen für die Gaskunden führt. Das Kabinett habe die Umlage im schriftlichen Umlaufverfahren verabschiedet, teilte das Wirtschaftsministerium am Donnerstag in Berlin mit. Minister Robert Habeck (Grüne) sagte, die Entscheidung der Regierung für die befristete Umlage werde und müsse von weiteren Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger begleitet werden.

Die Umlage soll ab Anfang Oktober greifen und Gasversorgern wie Uniper zugute kommen, die zu hohen Preisen Ersatz für ausbleibende, günstigere Gasmengen aus Russland kaufen müssen. Sie können diese Mehrkosten aber bisher nicht weitergeben, dies soll über die Umlage geschehen. Uniper war in finanzielle Turbulenzen geraten, der Bund hatte ein milliardenschweres Rettungspaket beschlossen.

Die Rechtsverordnung soll voraussichtlich Mitte August in Kraft treten. Wie hoch die Umlage ist und wann genau sie wie bei den Verbrauchern ankommt, ist unklar. Die Höhe der Umlage soll erstmals bis zum 15. August 2022 ermittelt werden. Die Höhe hängt laut Entwurf der Verordnung wesentlich von Umfang und Preis des als Ersatz zu beschaffenden Gases ab sowie von der Nachfrage. Habeck hatte eine Spanne von 1,5 bis 5 Cent pro Kilowattstunde genannt.

Habeck erklärte: „Die befristete Umlage ist eine Folge der durch Russland verursachten Krise. Sie ist kein leichter Schritt, aber sie ist nötig, um die Wärme- und Energieversorgung in den privaten Haushalten und in der Wirtschaft zu sichern.“

Die Krise, die Russlands völkerrechtswidriger Angriff produziert habe, brauche eine starke soziale Antwort, so der Minister „Auch ein Teil der Unternehmen steht durch die hohen Preise unter Druck. Entsprechend werden wir die Hilfsprogramme verlängern und so in dieser Krise helfen. Es geht hierbei um den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Aufrechterhaltung von Lieferketten.“

APA/dpa-AFX

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