Unternehmen bekommen 1,3 Mrd. Energiekostenzuschuss

28. September 2022, Schwaz
Regierung stützt die Unternehmen - Leipzig, APA/dpa-Zentralbild

Die Regierung hat am Mittwoch die Förderrichtlinie zum bereits im Sommer beschlossenen Unternehmens-Energiekostenzuschuss-Gesetz präsentiert. Energieintensive Unternehmen sollen mit insgesamt 1,3 Mrd. Euro gefördert werden. Betriebe, deren Energiekosten mindestens 3 Prozent ihres Umsatzes betragen, können den Zuschuss ab Mitte November beantragen – das Geld soll noch heuer fließen. Gefördert wird nur, wer auf Heizschwammerln und Geschäftsbeleuchtung in der Nacht verzichtet.

„Mit dem Energiekostenzuschuss unterstützen wir energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine mit einer Förderung von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe“, sagte Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) in einer Stellungnahme. Im Unternehmens-Energiekostenzuschuss-Gesetz war ursprünglich ein Fördervolumen von 450 Mio. Euro vorgesehen, dieses Volumen soll nun wegen der stark gestiegenen Energiepreise auf 1,3 Mrd. Euro aufgestockt werden.

Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Wirtschaftsministeriums von der aws, der Förderbank des Bundes. Dort wird man sich ab Ende Oktober bis Mitte November registrieren können, die formale Antragstellung ist ab Mitte November möglich. Die Auszahlung der Förderungen hat Kocher noch in diesem Jahr in Aussicht gestellt.

Gefördert werden Unternehmen, die im vergangenen Jahr oder im Förderzeitraum Februar bis September 2022 – das muss von einem Steuerberater bestätigt werden – mindestens 3 Prozent ihres Produktionswertes oder ihres Umsatzes für Energie ausgegeben haben. Ausgenommen von diesem Eingangskriterium sind Unternehmen bis maximal 700.000 Euro Jahresumsatz. Von der Förderung ausgenommen sind Unternehmen, die als staatliche Einheiten gelten, aber auch Banken und energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen.

Insgesamt gibt es vier Förderstufen, die sich am EU-Krisenrahmen orientieren. Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss werden Klein- und Kleinstunternehmen pauschal gefördert. Ab einer Zuschusshöhe von 10.000 Euro wird die Förderung offengelegt. Die Gespräche in den vergangenen Wochen seien „sehr intensiv“ gewesen, räumte Kocher ein, aber es handle sich um eine komplexe Materie und man habe sich um Treffsicherheit bemüht.

Wenn man die Haushalte entlaste, müsse man auch die Unternehmer entlasten, erklärte Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) am Mittwoch im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Man unterstütze Unternehmen vom großen Betrieb bis zur „klassischen Bäckerei“, betonte er. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) ergänzte, dass auch unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen umfasst sind. „Wir werden die Teuerung als solche natürlich nicht wegbekommen“, bekräftigte Kogler. Die derzeitigen Preisströme seien aber geeignet, alles zu zerstören, deshalb müsse man Unterstützung bieten.

Die staatlichen Förderungen werden mit Auflagen verknüpft sein – die Wünsche der Grünen waren lange Knackpunkt der Verhandlungen. Dass bei diesen Energiepreisen ohnehin jeder spare, sei klar, gab Kogler dem Argument von Wirtschaftsseite gegen solche Auflagen durchaus recht – dennoch müsse man darauf schauen, dass „Verschwendung“ nicht gefördert werde, unterstrich er. Es handle sich um „lauter Dinge, die der Hausverstand schon sagt“, meinte Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne). In einer Zeit, in der man die Privathaushalte bitte, Energie zu sparen, sei es auch angebracht, von Unternehmen einen Ansporn zum Sparen einzufordern.

Nunmehr ist vorgesehen, dass als Förderbedingung Heizungen im Außenbereich von Unternehmen (z.B. Heizschwammerl oder beheizte Sessellifte) ausgeschaltet werden müssen. Geschäfte inklusive Schaufenstern dürfen zwischen 22 Uhr bzw. Betriebsschluss und 6 Uhr nicht beleuchtet werden, also, wie Kogler es nennt, keine „Beleuchtungsfestspiele“ mehr veranstalten. Ebenso dürfen Türen von Geschäften, die öffentlich zugänglich sind, nicht dauerhaft offen gehalten werden. Kein Ausschlusskriterium für die Förderung sind etwa Flutlichtanlagen in Skigebieten oder beheizte Außenpools.

Wie das konkret kontrolliert wird, blieb offen. Die Unternehmen müssten ja im Zuge des Antrags unterschreiben, dass man die Förderbedingungen einhält, erläuterte Gewessler auf Nachfrage. Es werde auch stichprobenartige Kontrollen der aws geben, ob diese tatsächlich erfüllt werden.

APA

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