Illwerke/VKW lenkt im Streit mit Kleinaktionären ein

1. März 2021, Bregenz

Der Vorarlberger Energiekonzern Illwerke/VKW AG setzt im Streit mit Kleinaktionären hinsichtlich der Bewertung ihrer Aktien keine weiteren Schritte mehr. Man akzeptiere das vom Sachverständigen-Gremium der Finanzmarktaufsicht beauftragte Gutachten, das den Wert pro Aktie mit 162,64 Euro festlegte. Die VKW AG (VKW) hatte ursprünglich lediglich 96,60 Euro pro Aktie bezahlen wollen. Nun sei das Landesgericht Feldkirch am Zug, hieß es.

Für illwerke/VKW wird sich damit die Abfindung der Kleinaktionäre wohl deutlich verteuern Bei 160.000 Aktien war man von einem Aufwand von etwa 15,4 Mio. Euro ausgegangen. Bei 162,64 Euro pro Aktie würden sich die Kosten auf knapp über 26 Mio. Euro erhöhen. Laut Germann sind alle Kleinaktionäre mit demselben Preis zu entschädigen.

Die VKW hat 2017 per Beschluss der Hauptversammlung ihre Kleinaktionäre ausgeschlossen (Squeeze-out). Das war eine Voraussetzung für die Zusammenführung von Illwerken und VKW, die im Juli 2019 erfolgte. Kleinaktionäre wurden mit 96,60 Euro pro Aktie abgefunden, was rund 200 von ihnen als zu niedrig ansahen. Sie entschieden sich dazu, das Barabfindungsangebot der VKW vom Gericht prüfen lassen. Als Basis für die Höhe der Abfindung habe man sich auf ein externes Gutachten gestützt, das von einem zweiten, vom Gericht bestellten Experten bestätigt worden sei, betonte die VKW.

Im Rahmen eines Außerstreitverfahrens wurde ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, das den Wert einer VKW-Aktie mit 162,64 Euro bemaß. Das Unternehmen war zunächst nicht bereit, diesen Wert zu akzeptieren. „Für uns ist das Gutachten nicht nachvollziehbar“, sagte etwa Vorstand Christof Germann im Oktober 2019 gegenüber den „Vorarlberger Nachrichten“. Nun aber lenkte die VKW ein.

„Für die Unternehmensbewertung der VKW ist die Entwicklung der zukünftigen Strompreise wesentlich“, begründete die VKW ihren Haltungswechsel. Der Energiemarkt habe sich seit 2017 tatsächlich verändert, die Strompreise seien im Großhandel deutlich gestiegen. Zum Zeitpunkt der Unternehmensbewertung seien diese regulatorischen Maßnahmen noch nicht absehbar gewesen. „Der Aufsichtsrat und der Vorstand als Organe der illwerke vkw haben sich intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt und wollen der Preisentwicklung im Großhandel Rechnung tragen“, so das Unternehmen. Im Sinne einer fairen Behandlung der Kleinaktionäre habe man den Entschluss gefasst, die Einschätzung des Gremiums zu akzeptieren und keine weiteren Schritte zu setzen. Nun müsse das Landesgericht Feldkirch durch einen Beschluss die Höhe der Barabfindung abschließend feststellen.

APA

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