EU-Kommission plant neue Kriterien für „grüne“ Investments

21. April 2021, Brüssel

Geldanlagen mit Umweltsiegel: Klare Kriterien sollen Bürgern und Investoren in der Europäischen Union aufzeigen, welche Finanzprodukte dem Klimaschutz nützen. Die EU-Kommission stellte dazu am Mittwoch einen Rechtsakt vor, der Details der sogenannten Taxonomie regeln soll. Hinzu kommen Vorschläge für neue Berichts- und Informationspflichten, um Anlegern einen Überblick zu verschaffen.

Von den Regeln versprechen sich die Befürworter Schub für die Finanzierung des Wandels hin zu einer klimafreundlichen Wirtschaft, für den in den kommenden Jahren hohe Milliardensummen gebraucht werden. „Das wird nicht billig“, sagte EU-Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis. „Der Markt will Klarheit“, ergänzte Finanzkommissarin Mairead McGuinness. Die neuen Regeln seien bahnbrechend.

Die Details der Vorschläge sind technisch, doch sind sie politisch sehr umstritten, weil Weichen für Finanzströme gestellt werden. Die beiden zentralen Knackpunkte, nämlich ob auch Investitionen in Erdgas- und Atomprojekte nachhaltig sein können, klammerte die Kommission vorerst aus. Sie sollen später geregelt werden.

Das Paket der Kommission setzt an verschiedenen Stellen an. Der sogenannte delegierte Rechtsakt zur Taxonomie soll definieren, welche wirtschaftlichen Aktivitäten „substanzielle positive Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt“ haben. Dies bezieht sich unter anderem auf erneuerbare Energien, Industrie, Verkehr und Gebäude.

Daneben steht ein Vorschlag für zusätzliche Berichtspflichten für Unternehmen – eine Richtlinie namens CSRD. Ziel ist nach Angaben der Kommission, Informationen der Unternehmen über die Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten vergleichbarer zu machen. Statt bisher 11.000 Firmen sollen künftig rund 50.000 unter solche Vorgaben fallen. Drittes Element sind Pflichten für Berater, Anleger gezielt auch auf nachhaltige Investments hinzuweisen.

APA/dpa

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