
Strom. Die EVN verlangte 2022 mehr, durfte das laut Gericht aber nicht. Betroffene können nun Entschädigung beantragen.
Im Zuge der Energiekrise nach der russischen Invasion in der Ukraine 2022 haben mehrere Stromversorger ihre Preise für Bestandskunden erhöht. Auch der niederösterreichische Energieversorger EVN war darunter. Das war aber nicht rechtskonform. Kunden, die 2022 Strom von der EVN bezogen, können deshalb nun auf eine Entschädigung hoffen. Darauf hat sich der Energieversorger mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) geeinigt.
Anmeldung im Internet
Demnach erhalten Privatkunden auf Antrag beim VKI eine Ausgleichszahlung oder eine Gutschrift im Bonuspunkteprogramm der EVN. Die Anmeldung ist bis 31. Juli unter www.vki.at/EVN2025 möglich.
Basis der Vereinbarung ist, dass das Oberlandesgericht Wien (OLG) eine Preisanpassungsklausel der EVN für unzulässig erklärt hat. Dadurch ist nach Ansicht des VKI, der geklagt hatte, die Rechtsgrundlage für die im September 2022 erfolgte Preiserhöhung weggefallen. Durch den Vergleich sollen die durch die Preisanpassung entstandenen Mehrkosten für Strom und Erdgas ausgeglichen werden.
Nachricht per Post
Anfang Mai 2025 werde die EVN Informationsschreiben an mehr als 300.000 betroffene Haushaltskunden versenden. Vom Vergleich profitiert auch, wer inzwischen nicht mehr EVN-Kunde ist. Die Höhe der Ausgleichszahlung bzw. der Gutschrift ist abhängig vom individuellen Verbrauch. Die Tarife Optima Strom, Optima Eco, Optima Natur, Optima Eco Natur, Optima Gas und Optima Biogas waren von der Preiserhöhung 2022 betroffen.
Stefan Schreiner, Leiter der Abteilung Sammelaktionen im VKI, erwartet Ausgleichszahlungen bzw. Bonuspunkte „im Gegenwert von mehreren Hundert Euro“.
Herwig Hauenschidl, Geschäftsführer der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG wiederum, lobt zwar die „gute Lösung im Sinne unserer Kundinnen und Kunden“, wünscht sich aber „dringend Rechtssicherheit für notwendige Preisanpassungen“. Das geplante Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) müsse „endlich die nötige Klarheit“ schaffen.
Dreistellige Beträge
Die konkrete Höhe der Abgeltung hänge vom Verbrauch, dem Tarif und dem Zeitraum, in dem der Tarif verrechnet wurde ab und werde im Einzelfall nach Antrag bekannt gegeben. Aber ein durchschnittlicher Haushalt, der bis 01. April 2023 mit einem der betroffenen Tarife versorgt wurde, werde für Strom 2.500 EVN Bonuspunkte oder 50 Euro und für Gas 16.750 EVN Bonuspunkte bzw. 335 Euro erhalten. Bonuspunkte und die Ausgleichszahlungen werden innerhalb von acht Wochen aufgebucht bzw. auf das angegebene Bankkonto überwiesen, verspricht die EVN.
Der niederösterreichische Energieversorger war 2022 nicht der einzige, der Preise auf unzulässige Weise erhöht hat. Auch gegen den Verbund oder die Tiroler TIWAG gab es bereits entsprechende Gerichtsurteile.
Kurier