„Leicht sinkende Strompreise 2026“

5. Jänner 2026, Wien

Leistungstarife sorgen ab 2027 für mehr Verursachergerechtigkeit beim Strompreis.


Mit Jahresanfang 2027 werden die Netztarife für Strom grundlegend neu gestaltet. „Dann schaffen Leistungstarife mehr Verursachergerechtigkeit“, sagt E-Control-Vorstand Alfons Haber zur Kleinen Zeitung. Denn neben dem „klassischen“ Arbeitspreis wird es dann auch einen Leistungspreis geben, gemessen an der beanspruchten elektrischen Leistung. Die Vorbereitungen der E-Control dafür laufen bereits, voraussichtlich bis Mitte 2026 sollen seitens der Behörde die neuen Verordnungen fertig sein. „Wir sind sehr bemüht um einfache Lösungen und Aufklärung“, betont Haber. „Bei vielen Stromabnehmern wird sich dadurch nichts ändern. Nur bei jenen, wo leistungsstarke Verbraucher wie Sauna und hohe Ladeleistungen für Elektroautos im Einsatz sind, sollten sich Stromkunden Gedanken machen, wie sie durch Optimierungsmaßnahmen die Spitzenbelastung reduzieren können.“


Bereits mit Jahresanfang 2026 tritt die Regelung in Kraft, wonach Energieversorger sinkende Strompreise innerhalb von sechs Monaten an Kunden weitergeben müssen. Das könnte durchaus zur Jahresmitte relevant werden: Haber erwartet, dass die Strompreise 2026 leicht sinkende Tendenz haben werden.

Entlastend wirken soll eine weitere Maßnahme: Ab 2027 soll die Auflösung zweier Rückstellungskonten – ein Sonderkonto und ein Regulierungskonto im Wirkungsbereich der E-Control und des Übertragungsnetzbetreibers APG– die Netzkosten dämpfen. Über drei Jahre werden in Summe mehrere 100 Millionen Euro eingesetzt, damit die aufgrund der notwendigen Investitionen steigenden Netztarife reduziert werden können, so Haber.


Ebenfalls erst mit 2027 beginnt die Umsetzung des neuen Infrastrukturversorgungsbeitrags von 0,05 Cent je kWh für das Einspeisen von Strom. Wie berichtet, wird diese Gebühr erst ab einer Leistung der PV-Anlage von 20 kW fällig. Haber hält dies für einen guten Kompromiss, der Planungs- und Betriebssicherheit gewährleiste.
2026 werde für die Regulierungsbehörde ein intensives Jahr, in dem die Implementierung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG bzw. Günstiger-Strom-Gesetz) vorbereitet wird. Dazu zählt auch das verpflichtende Angebot dynamischer Energiepreise durch Stromversorger. Haber hält dies nicht für eine ganz neue Errungenschaft: „Bereits jetzt findet man im Tarifkalkulator der E-Control einige dynamische Tarife. Und diese dynamischen Tarife, deren Preisgestaltung sich an der Strombörse orientiert, sind auch nicht für jeden geeignet.“

Uwe Sommersguter

Kleine Zeitung