Trotz Sparkurs gibt es großzügige Förderungen für PV-Anlagen

21. Jänner 2026, Wien

Das Wirtschaftsministerium hat 2025 rund 180 Millionen Euro vergeben, drei Mal so viel wie ursprünglich budgetiert. Wie viel heuer letztlich genau fließt, ist noch nicht klar.


Photovoltaikanlagen rechnen sich heute auch ohne Förderung. Hier wollte die Regierung im Zuge der Budgetsanierung besonders kürzen. Nur die im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) vorgesehene Mindestsumme von 60 Mill. Euro für PV (sowie 10 Mill. für Wind- und Wasserkraft sowie Biomasse) hatte das Wirtschaftsministerium für 2025 budgetiert.
Tatsächlich wurden im Zuge von drei Fördercalls 2025 rund 180 Mill. Euro an Investitionszuschüssen für den Sonnenstromausbau „reserviert“, wie das Ministerium Ende des Jahres meldete. Das entspricht in etwa der Summe, die die Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiung für PV-Anlagen heuer ins Budget spülen sollte. Allein in der dritten Vergaberunde wurden für 20.610 Anträge 108 Mill. Euro bereitgestellt. Mehr als 80 Prozent haben den „Made in Europe“-Bonus, einen Aufschlag von bis zu 20 Prozent für Komponenten aus EU-Produktion, genutzt. Möglich war das, weil aus den Vorjahren sehr viel an Fördergeld übrig war, heißt es aus dem Ministerium. Ausbezahlt wird erst nach erfolgreicher Abrechnung, wenn die Anlage in Betrieb ist und alle Nachweise vorliegen. Wird ein Projekt nicht oder nicht fristgerecht fertig oder fehlen Unterlagen, können Mittel liegen bleiben.


Davon wird auch abhängen, wie viele Haushalte heuer beim PV-Ausbau zum Zug kommen. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer hat erneut 70 Mill. Euro für die Förderung von Investitionen in alle erneuerbaren Energien vorgesehen, 60 Mill. davon für PV. Die Fördersätze für kleinere Anlagen wurden aber um zehn Euro auf 120 bis 150 Euro je Kilowattpeak (kWp) leicht gesenkt.


Die EAG-Verordnung ist vorigen Freitag in Kraft getreten, ebenso wie die neuen und gleichfalls etwas gestutzten Marktprämien für Groß-PV und Windkraft. Die Energiebranche wirft dem Wirtschaftsminister in dem Zusammenhang schlechten Stil vor.
Denn das Ministerium hat den Entwurf für die Förderungsverordnung am 23. Dezember 2025 in Begutachtung geschickt, mit einer Frist für Stellungnahmen bis 9. Jänner. Die Kritik: Die Gutachten zu den Kürzungen seien zu spät vorgelegt und das neue Stromgesetz nicht berücksichtigt worden, obwohl es am ersten Tag der Begutachtung in Kraft trat. Es sei nicht nachvollziehbar, warum neue Förderbedingungen vorgelegt werden, „die nicht mehr mit der geltenden Gesetzeslage im Einklang stehen“, kritisiert Oesterreichs Energie. Der Erneuerbaren-Verband moniert, die Änderungen seien „ohne Not“ und ohne fachlichen Dialog erfolgt. Die IG Windkraft warnt, die geringere Förderung werde die Finanzierung von Projekten weiter erschweren.


Die E-Wirtschaft hatte unveränderte Förderkriterien für 2026 erwartet, da das EAG erst im November dahin gehend novelliert worden war. Das Ministerium kontert: Es gehe darum, die EAG-Ziele möglichst kostenschonend zu erreichen. Die Senkung der Fördersätze erlaube die Entlastung der Haushalte und Betriebe bei der Ökostromabgabe – die die Förderungen finanziert.

Monika Graf

Salzburger Nachrichten