Senkt ein Großer den Strompreis, ziehen Mitbewerber nach – oder sie verlieren Kunden, meint E-Control-Vorstand Alfons Haber. Der Strommarkt entwickle sich im Sinne der Kunden.
Die vom Verbund für März angekündigte Strompreissenkung auf 10 Cent netto (also exklusive Steuern) hat bereits erste Nachahmer gefunden – die Energie Steiermark (im Laufe des ersten Halbjahrs) und die EVN (ab 1. April) wollen dem Beispiel folgen. Für den kürzlich wiederbestellten Vorstand der Regulierungsbehörde E-Control, Alfons Haber, ein Zeichen dafür, dass „der Wettbewerb funktioniert. Wenn ein großer Marktplayer die Preise senkt, reagieren die anderen darauf.“ Der Markt entwickle sich „im Sinne der Konsumenten“.
Haber appelliert erneut, den Tarifkalkulator zu nutzen: „Man kann so die Ersparnis ausrechnen.“ Der Wechsel zu anderen Lieferanten könne damit „angekurbelt“ werden – „oder bestehende Lieferanten reduzieren die Preise“, argumentiert Haber. 600.000 Menschen nutzten im Vorjahr den Tarifkalkulator, sie führten 1,1 Millionen Produktvergleiche durch.
Die Preisausschläge bei Gas wegen des kalten Winters werden sich nicht unmittelbar auf die Strompreise auswirken, gibt Haber Entwarnung. Mittelfristig werde der Strompreis weiter sinken, so seine Prognose. Auch bereite ihm der niedrigere Gasspeicherstand „absolut keine Sorgen“. Die derzeit eingespeicherten 50 Terawattstunden entsprechen mehr als 60 Prozent des üblichen Jahresverbrauchs.
Zuletzt mussten Stromkunden aufgrund der Rechtslage bei Preisanpassungen ja ausdrücklich zustimmen. Wer etwa einer Preissenkung nicht zustimmt, kommt auch nicht in deren Genuss. Das dürfte auch bei den anstehenden Senkungen noch der Fall sein. Allerdings gibt es noch einige Fragezeichen. Manche Versorger werden Rabatte gewähren, andere den Wechsel in ein anderes Produkt ermöglichen. Man müsse abwarten, welche Lösungen die Lieferanten erarbeiten werden, so Haber.
Die „Strompreis-runter-Garantie“ – fallen die Preise über sechs Monate, muss dies den Haushalten weitergegeben werden – im ElWG könnte noch in diesem Jahr greifen. Aber auch hier müsse man abwarten, welche Produkte die Lieferanten dafür anbieten werden, so Haber. Zum Beispiel durchschnittliche monatliche Börsenpreise, die nach unten bzw. oben ausschlagen, oder die Aufnahme eines Durchrechnungszeitraums von sechs Monaten in die Lieferverträge. „Der Kunde ist dann auf der sichereren Seite, den börsennahen Preis zu bekommen“, sagt Haber. Das gelte freilich auch bei steigenden Börsenpreisen.
Sehr belastend für viele Abnehmer sind die hohen Netzkosten. Haber verweist auf den 1. 1. 2027, dann tritt eine neue Tarifstruktur für Netze in Kraft, die verursachergerecht neben der Arbeit auch die Leistung miteinbezieht. Die Auflösung von Sonderkonten werde tarifdämpfend wirken. Haber: „Wir gehen zwar davon aus, dass es weiterhin Steigerungen beim Netztarif geben kann, wir wollen diese aber so gering wie möglich halten.“
Weiter warten heißt es indes noch beim Gaswirtschaftsgesetz. Haber fordert, „die Anschlusspflicht endlich zu eliminieren“. Es müsse auch klar geregelt werden, dass der Abschied eines Verbrauchers vom Gas verbindlich sein muss: „Dann können Teile des Gasnetzes einfacher stillgelegt werden“, sagt Haber. Die Gemeinden seien gefordert, Energiekonzepte zum Umbau der Energienetze in den nächsten Jahren zu entwickeln, Fernleitungsnetze müssten für Wasserstofftransport nutzbar gemacht werden.
Die Fortschritte beim Ausbau Erneuerbarer sieht Haber positiv. Sonnenstrom (Photovoltaik) und Windkraft seien „Auflösung von Sonderkonten“, die Fortschritte würden laufend evaluiert. Bei PV sei man sogar über dem Ziel von 11 TWh Zubau bis 2030 und nähere sich „in guten Schritten in den nächsten Jahren dem Endausbau.“ Die Errichtung neuer Windräder hänge am Netzausbau. Dieser soll bis 2029 so weit fortgeschritten sein, dass überdurchschnittlich viel Windkraft angeschlossen werden kann, so Haber. Dann sei auch bei der Windkraft die Erreichung des EAG-Ziels (Zubau von 10 TWh) bis 2030 noch möglich.
Von Uwe Sommersguter und Manfred Neuper
Kleine Zeitung



