Verbund-Chef: Dürfen Strom gar nicht billiger hergeben

17. März 2022, Wien

Wegen der hohen Strom-Großhandelspreise darf der Verbund-Stromkonzern seinen Kunden die Elektrizität gar nicht billiger verkaufen, auch wenn man sie selbst günstiger produziert. Das betonte Verbund-Chef Michael Strugl am Donnerstag und verwies dazu auf das Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie das Aktiengesetz. Für die diskutierten Möglichkeiten zum weiteren Abfedern der hohen Energiekosten würde Strugl Direktzuschüsse bzw. Entlastungen bei den Abgaben präferieren.

Durch die seit einigen Jahren auf Österreich beschränkte Stromhandelszone, die früher mit Deutschland gemeinsam bestand, seien die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Sensitivitäten noch ausgeprägter geworden. Um rechtskonform vorzugehen, müsse man eine marktbasierte Preisbildung vornehmen, um nicht gegenüber anderen Marktteilnehmern einen potenziellen Missbrauchstatbestand zu setzen, erläuterte Strugl im Bilanzpressegespräch zum Diskriminierungsverbot.

Im Falle von „Kampfpreisen“ wäre man sofort mit einer Wettbewerbsklage konfrontiert. Auch konzernintern müsse man dementsprechend handeln, sonst könne das als verdeckte Einlagenrückgewähr gewertet werden. Zudem verpflichte das Aktiengesetz den Vorstand, kaufmännisch vorzugehen, um nicht einen Untreuevorwurf zu rechtfertigen.

Das führe dazu, dass man aktuell mit den Haushaltskunden nichts verdiene, im Gegenteil, so der Chef des größten heimischen Stromkonzerns, der zu 51 Prozent der Republik Österreich gehört: „Die erhöhten Beschaffungspreise, zu denen wir uns auch intern beschaffen müssen, haben wir bisher noch nicht weitergegeben.“ Das werde man nun mit 1. Mai tun, erinnerte er – später als andere. Dann steigen die Verbund-Strom- und -Gastarife für die 530.000 Endkunden (Haushalt und Gewerbe). Für Endverbraucher erhöhen sich die monatlichen Energiekosten bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh Strom im Schnitt um rund 21 Euro, bei einer Menge von 15.000 kWh Gas um ca. 75 Euro, rechnete der Konzern Anfang März vor. Bei Strom liegt der Marktanteil bei 8 Prozent der Haushalte. Ende 2021 zählte man 450.000 Strom- und 80.000 Erdgaskunden.

Zu möglichen weiteren staatlichen Energiehilfen in Österreich zum Abfedern der hohen Energiekosten verwies Strugl auf die kürzlich von der EU-Kommission vorgelegte „Toolbox“. Die meisten Staaten hätten von diesen Vorschlägen Gebrauch gemacht, die sich auf Direktzuschüsse oder Transferzahlungen – in Österreich der schon fixierte Energiekostenausgleich im Umfang von 600 Mio. Euro – bzw. auf allfällige Entlastungen bei Steuern und Abgaben beziehen.

Zu den Ökostromkosten habe die Regierung durch deren Wegfall für heuer schon für eine wesentliche Entlastung gesorgt, wodurch von Dezember auf Jänner die Stromkosten sogar gesunken seien. Samt den 600 Mio. Euro ergebe sich das bekannte Entlastungsvolumen von 1,7 Mrd. Euro. Markteingriffe dagegen lehne er ab, die seien sehr kritisch zu sehen – ebenso Sondersteuern, so Strugl, der auch Präsident des E-Wirtschafts-Branchenverbandes Oesterreichs Energie ist.

APA

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