Deutscher Bundesrat stimmte neuen Regeln für LNG zu

20. Mai 2022, Berlin

Die Pläne für einen beschleunigten Bau von Flüssiggas-Terminals und zu möglichen Enteignungen von Energieunternehmen haben den Bundesrat passiert. Die Länderkammer stimmte beiden Vorhaben am Freitag in Berlin zu.

In seinem Redebeitrag vor der Abstimmung trat der deutsche Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck dem Eindruck entgegen, dass der Osten Deutschlands besonders unter den Folgen der Spannungen im Verhältnis mit Russland und den Sanktionen zu leiden habe. Diese seien nicht „mit einer Westbrille“ verhängt worden, sagte der Grünen-Politiker. Es seien vielmehr die östlichen Partnerländer Deutschlands, die darauf drängten, dass Russlands Krieg nicht erfolgreich sei.

So komme russisches Gas zwar über den Osten Deutschlands ins Land, sagte Habeck. Doch wenn es Engpässe geben sollte, dann müssten eher die Abnehmer im Südwesten sich sorgen, weil das Gas dort, wo es früher ankomme, zuerst verbraucht werde. „Wir dürfen in dieser Situation nicht der Gefahr erliegen, das Gesamtbild aus den Augen zu verlieren“, sagte Habeck. Solidarität sei nötig. Er habe bei Gesprächen in Ostdeutschland den Eindruck, dass da „manchmal die Kategorien verrutschen“. Es gebe hohe Energiepreise und Inflation, das sei aber nicht einer falschen Politik in Deutschland, sondern dem Angriffskrieg Putins zuzuschreiben.

Verflüssigtes Erdgas (LNG) soll helfen, Deutschland aus der Abhängigkeit von russischem Gas zu lösen. Bisher fehlt die für den Import nötige Infrastruktur. Deshalb soll der Bau schwimmender und fester LNG-Terminals beschleunigt werden, indem die Genehmigungsbehörden vorübergehend bestimmte Verfahrensschritte, besonders bei der Umweltverträglichkeitsprüfung, auslassen können. Umweltverbände kritisieren das. Das erste schwimmende LNG-Terminal soll noch vor Jahresende in Wilhelmshaven in Betrieb gehen.

Der Bundesrat stimmte am Freitag außerdem einer Reform des Energiesicherungsgesetzes aus dem Jahr 1975 zu. Damit soll der Staat künftig leichter auf Energieunternehmen zugreifen können, wenn erhebliche Engpässe bei der Versorgung drohen. Wenn die „konkrete Gefahr“ besteht, dass ein Unternehmen seine Aufgaben nicht erfüllt und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht, kann es mit dem reformierten Gesetz vorübergehend unter Treuhandverwaltung gestellt werden. Als letztes Mittel wird sogar die Möglichkeit einer Enteignung geschaffen. Er hoffe, dass das Gesetz „möglichst sparsam“ angewendet werden müsse, sagte Habeck.

APA/dpa

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