
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das pauschale Verbot einer Photovoltaikanlage im Gebiet von St. Pölten aus Gründen des Ortsbildes gekippt. Eine Hausbesitzerin hatte gegen die Regelung geklagt, wonach Anlagen nicht sichtbar sein dürfen. Das Erkenntnis dürfte österreichweit weitreichende Folgen für ähnliche Einschränkungen durch Kommunen haben, berichtete das Ö1-"Morgenjournal" am Donnerstag.
APA
















