
Haushalte und Unternehmen mit einer Photovoltaik-Anlage können ihren überschüssigen Strom künftig einfacher mit anderen teilen. Ab 1. Oktober werden sogenannte Peer-to-Peer-Verträge (P2P) rechtlich möglich, mit denen sich zwei oder mehr Akteure zusammenschließen, um gemeinsam eigenerzeugten Strom zu nutzen, schreibt die Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften auf ihrer Webseite. Im Unterschied zur Energiegemeinschaft ist dafür keine eigene Rechtsform notwendig.
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