
Der Windpark Wullersdorf im niederösterreichischen Bezirk Hollabrunn darf laut einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) in der geplanten Form nicht gebaut werden. Eine der fünf vorgesehenen Anlagen hätte sich zu nahe an einem später entdeckten Horst eines streng geschützten Kaiseradlerpaares befunden, teilte das BVwG in einer Aussendung mit. Eine Projektänderung oder Teilgenehmigung der übrigen Anlagen war aus Sicht des Gerichts nicht möglich.
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