
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das pauschale Verbot einer Photovoltaikanlage im Gebiet von St. Pölten aus Gründen des Ortsbildes gekippt. Eine Hausbesitzerin hatte gegen die Regelung geklagt, wonach Anlagen nicht sichtbar sein dürfen. Das Erkenntnis solle österreichweit weitreichende Folgen für ähnliche Einschränkungen durch Kommunen haben, berichtete Ö1 am Donnerstag. Der VfGH selbst schwächte diese Interpretation des Erkenntnisses gegenüber der APA allerdings ab.
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