Stromerzeugern wird eine "Übergewinnsteuer" aufgebrummt, sobald der Strompreis bestimmte Schwellenwerte überschreitet. Der Energiekrisen-Beitrag-Strom, wie die Abgabe offiziell heißt, brachte dem Staat im Vorjahr 367 Mio. Euro. Bis 2029 sind jährlich 200 Mio. Euro vorgesehen. Doch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Bedenken, das Gesetz könnte aufgehoben werden, berichtet "Der Standard" in der Donnerstag-Ausgabe. Dem Staat würden bereits budgetierte Millionen entgehen.
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