
Eine Preiserhöhung trotz Preisgarantie für Strom und Gas ist unzulässig. Das entschied am Montag das Oberlandesgericht Hamm. Demnach waren alle Preiserhöhungen des Unternehmens Extraenergie zum 1. September, 1. November und 1. Dezember 2022 unwirksam. Für die betroffenen Kundinnen und Kunden gelte der ursprünglich gezahlte Preis.
APA/AFP















