
Der Umbau des österreichischen Strommarktsystems läuft nach dem Beschluss des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) auf Hochtouren. Die Regulierungsbehörde E-Control legte auf Basis des Gesetzes nun die Grundsatzverordnung für die Stromnetzgebühren vor, die ab 1. Jänner 2027 gelten sollen. Die Behörde definiert darin unter anderem, wann Batteriespeicher keine Netzgebühren zahlen müssen. Neu ist auch ein Netzgebührenrabatt für die nachfrageschwachen Nachtstunden im Winter.
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