
Höchstgericht entscheidet Stromerzeugern wird eine „Übergewinnsteuer“ aufgebrummt, sobald der Strompreis bestimmte Schwellenwerte überschreitet. Dieser Energiekrisen-Beitrag brachte dem Staat im Vorjahr 367 Millionen Euro. Bis 2029 sind jährlich 200 Millionen vorgesehen. Doch der Verfassungsgerichtshof könnte das Gesetz aufheben. Ein Stromerzeuger hat Beschwerde wegen Ungleichbehandlung eingelegt. Die Sonderabgabe wurde im Februar 2022 eingeführt. Damals stiegen die Gaspreise […]
Kronen Zeitung














