Im Burgenland soll die Errichtung von Photovoltaikanlagen in der Freifläche ab einer Größe von 100 Quadratmetern auf Flächen, über die das Land selbst oder eine 100-prozentige Tochtergesellschaft verfügt, beschränkt werden. Das sieht die Novelle des Raumplanungsgesetzes, die sich derzeit in Begutachtung befindet, vor. Damit würden private Anlagenbetreiber ausgeschlossen, kritisierte der Bundesverband Photovoltaic Austria, wie am Freitag auch der „Kurier“ berichtete.
Neben den privaten Betreibern sei aber etwa auch die Energie Burgenland, die sich im Teilbesitz des Landes befinde, ausgeschlossen, betonte Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender von Photovoltaic Austria. Effiziente Photovoltaik-Standorte blieben dadurch ungenützt, Wettbewerb werde verhindert, Vorarbeiten würden wertlos und der Photovoltaik-Ausbau gedrosselt, sagte er.
Freiflächenanlagen mit einer Größe von 100 Quadratmetern hätten eine Leistung von rund 14 Kilowatt. Das sei relativ wenig, hieß es von Photovoltaic Austria auf APA-Anfrage. Eine derartige Leistung könne etwa auch von größeren Anlagen auf Dächern von Unternehmen erzielt werden.
„Wir kritisieren den vorgelegten Entwurf und die damit einhergehende Bevorzugung des Landes beim PV-Ausbau im Burgenland auf das Schärfste. Wichtige Treiber gänzlich von der Energiewende auszuschließen, können wir uns bei den großen Herausforderungen schlicht nicht leisten“, meinte Paierl. Das Gesetz bedeute eine Rückkehr „in uralte Strom-Monopolzeiten“. Die Photovoltaik-Offensive des Landes, die eine Verzehnfachung der Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen vorsehe, werde dadurch torpediert.
Zudem werde auch der Kampf gegen die Klimakrise konterkariert. „Sich selbst ‚Land der Sonne‘ zu nennen und dann nicht diesem Credo nach zu handeln, verwundert uns sehr“, betonte Paierl. Das Gesetz sehe zudem eine jährliche Landesabgabe für die Nutzung der Freifläche vor, was eine zusätzliche Hürde darstelle. Dass die Pachtentgelte für die Nutzung der Fläche durch das Land per Verordnung festgelegt würden, führe dazu, dass den Grundeigentümern die Wahl des Photovoltaik-Partners und die Entscheidung über die wirtschaftlichen Bedingungen einer Verpachtung entzogen werde.
Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ) hatte dahingehend betont, dass größere Freiflächenanlagen nur auf Landes-Flächen errichtet und nicht privaten Betreibern überlassen werden sollen, „um etwaige negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft möglichst gering zu halten“. Es würden deshalb auch spezielle Eignungszonen ausgewiesen.
APA