Umweltverträglichkeitsprüfung für AKW Krsko notwendig

6. Oktober 2020, Ljubljana

Für die geplante Verlängerung der Laufzeit des slowenischen Atomkraftwerks Krsko nach dem Jahr 2023 muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Das beschloss die staatliche Umweltagentur (ARSO) laut slowenischen Medien. Der Weiterbetrieb der 1983 in Betrieb genommenen Anlage an der kroatischen Grenze ist bis 2043 geplant.

Mit dem Beschluss von Anfang Oktober änderte ARSO ihre ursprüngliche Entscheidung, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig sei. Slowenische Umweltorganisationen hatten daraufhin geklagt und vor dem Verwaltungsgericht recht bekommen. Das Gericht ordnete ARSO an, in der Causa noch ein zweites Mal zu entscheiden.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein langwieriges Verfahren. Es bestünden Zweifel, ob diese überhaupt rechtzeitig abgeschlossen werden könne, berichtete die Tageszeitung „Dnevnik“. Dass das AKW vorläufig abgeschaltet werden muss, ist laut Experten nicht auszuschließen. Das Atomkraftwerk besitzt zwar eine gültige Betriebsgenehmigung ohne zeitliche Begrenzung – die Sicherheit und der Einfluss auf die Umwelt muss jedoch alle zehn Jahre überprüft werden.

Slowenische Umweltorganisationen wollen laut Medienberichten auch eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung fordern. Ein solches Verfahren verlangt auch Österreich, wo die geplante Laufzeitverlängerung auf Widerstand stößt. Das AKW Krsko liegt etwa 100 Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt.

In Slowenien, das ein Drittel seines Strombedarfs mit dem AKW deckt, wird unterdessen der Bau eines zweiten Reaktorblocks erwägt. Eine Entscheidung dazu soll laut der Tageszeitung „Delo“ spätestens 2027 gefällt werden.

APA

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