EU billigte Ausschreibungen zur Stilllegung von Kohlewerken

26. November 2020, Düsseldorf
Steinkohlekraftwerk Mehrum in Niedersachsen
 - Hannover, APA/dpa

Die EU-Kommission hat am Mittwoch grünes Licht für einen wichtigen Teil des beschlossenen Kohleausstiegs in Deutschland gegeben. Dabei wurden die geplanten Entschädigungen für Stilllegungen von Steinkohlekraftwerke genehmigt. „Diese Entscheidung ist ein wichtiges Signal und schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten“, teilte die deutsche Regierung mit. Bei der Braunkohle wollen die Brüsseler Wettbewerbshüter die Entschädigungen an die Betreiber allerdings weiter prüfen.

Nach Angaben der deutschen Regierung ist aber nicht mit einer Verzögerung des Kohleausstiegs zu rechnen. In der Steinkohle werden Entschädigungen über ein Auktionssystem ermittelt. Die EU-Kommission entschied, dass diese Regelung mit Ausschreibungen zur Stilllegung von Kraftwerken nicht zu übermäßigen Wettbewerbsverzerrungen führt. Sie könnte dazu beitragen, dass Deutschland die Klimaziele der EU erreiche.

Die Bundesnetzagentur will die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde am 1. Dezember bekannt geben, wie die Behörde twitterte. Damit sollen Kraftwerkskapazitäten im Umfang von vier Gigawatt noch dieses Jahr stillgelegt werden. Zu den Betreibern von Steinkohlekraftwerken gehören unter anderem die Versorger Vattenfall, Uniper und EnBW. Sie können sich in jährlichen Ausschreibungen um Entschädigungen bei Abschaltung bewerben. Die letzte Runde sollte 2027 stattfinden, danach kann entschädigungslos stillgelegt werden. Nach dem Willen der EU-Kommission soll die letzte Runde 2027 allerdings entfallen. Das dürfte zu einem stärkeren Wettbewerb in den vorherigen Runden führen.

Im Braunkohlebereich ist der Wettbewerb mit nur zwei großen Anbietern deutlich geringer, weswegen hier Ausschreibungen auch weniger Sinn machen. Hier sind Entschädigungen von 4,35 Mrd. Euro vorgesehen – 2,6 Milliarden für RWE und 1,75 Milliarden für die ostdeutsche LEAG. Es müsse geklärt werden, ob dies angemessen sei, sagte Greenpeace-Klimaexperte Karsten Smid. „Zu Recht, denn es kann nicht sein, dass etwa LEAG Milliarden zugesteckt werden soll, ohne dass dafür Braunkohlemeiler früher vom Netz gehen.“ Die Bundesregierung betonte, die Prüfung habe keinen Einfluss auf die Stilllegung von Braunkohlekraftwerkskapazitäten.

RWE teilte mit, das Prüfverfahren zur Braunkohle überrasche nicht. „Das ist ein normales Prozedere.“ Es könne am Ende zu mehr Rechtssicherheit führen. „Ungeachtet dessen ist das Kohleausstiegsgesetz in Kraft getreten und wir gehen davon aus, dass die Stilllegungen am Ende diesen Jahres beginnen. Bundesregierung und Betreiber streben an, auch den öffentlich-rechtlichen Vertrag noch in diesem Jahr zu unterzeichnen.“

Die Kohleverstromung soll in Deutschland bis 2038 beendet werden. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte, mit den Ausschreibungen in der Steinkohle könne sichergestellt werden, dass Entschädigungen auf ein Minimum begrenzt würden. Damit werde eine übermäßige Wettbewerbsverzerrung auf dem europäischen Binnenmarkt vermieden.

Nach dem Kohleausstiegsgesetz soll jedes Jahr ab 2020 eine bestimmte Menge an Steinkohle-Leistung zur Abschaltung ausgeschrieben werden. Wer die geringsten Entschädigungen verlangt, erhält den Zuschlag. Die Ausschreibungen werden über die Bundesnetzagentur organisiert. Vattenfall will etwa sein Großkraftwerk in Hamburg-Moorburg stilllegen. Der Düsseldorfer Versorger Uniper will in mehreren Schritten bis 2025 aus der Kohleverstromung in Deutschland aussteigen – mit Ausnahme des erst vor wenigen Monaten in Betrieb gegangenen Kraftwerks Datteln 4.

APA/ag