NEOS mit Finnen, Schweden gegen Wasserkraftbenachteiligung

16. Dezember 2020, Wien
Wasserkraftwerk an der Mur
 - Graz, APA

Die NEOS haben sich zur Verhinderung von Finanzierungs-Erschwernissen für die Wasserkraft nun mit den schwedischen und finnischen Liberalen verbündet. Gemeinsam wurde eine Stellungnahme an die EU-Kommission verfasst, um Nachteile im Zusammenhang mit der momentan in öffentlicher Begutachtung befindlichen neuen EU-Taxonomie-Verordnung zu vermeiden, derzufolge besonders nachhaltige Investitionen bevorzugt Zugang zu Krediten (etwa der EIB) erhalten sollen.

NEOS befürworten die Idee einer erstmaligen Kategorisierung von nachhaltigen ökonomischen Aktivitäten innerhalb der EU, hieß es seitens der Partei am Mittwoch gegenüber der APA. Klare Definitionen seien in der Umsetzung des „Green Deal“ unerlässlich, um etwaiges „Greenwashing“ zu vermeiden. Der Entwurf enthalte aber neben vielen begrüßenswerten Analysen auch einige Probleme. So werde Wasserkraft gegenüber Wind und Solar nicht gleich behandelt und führe zu einer Diskriminierung von Ländern wie Österreich, Finnland oder Schweden, in denen Wasserkraft einen erheblichen Beitrag zur Dekarbonisierung leiste. Aktuell würden über 60 Prozent des heimischen Stroms mit Wasserkraft erzeugt.

Dem Entwurf zur Taxonomie-Verordnung von Herbst zufolge soll Stromerzeugung aus Wasserkraft nur dann als nachhaltig eingestuft werden, wenn das Kraftwerk über seinen Lebenszyklus weniger als 100 Gramm CO2 (äquivalent) pro Kilowattstunde ausstößt und eine Energiedichte von mehr als fünf Watt pro Quadratmeter hat. Bei Windkraft und PV seien keine solchen Kriterien vorgesehen. Das klassifizierte NEOS-EU-Abgeordnete Claudia Gamon schon im Oktober als „klare und willkürliche Benachteiligung von Wasserkraft gegenüber anderen Arten der erneuerbaren Energieerzeugung“. Die Kommission solle ihren Entwurf noch einmal überarbeiten und den Grundsatz der Technologieneutralität anwenden, forderte sie damals.

Die derzeit laut Entwurf vorgesehene Benachteiligung der Wasserkraft sei nicht nachvollziehbar, hieß es am Mittwoch, insbesondere da Wasserkraftanlagen zu den Anlagen mit den geringsten CO2-Lebenszyklus-Emissionen zählten: Laut Weltklimarat IPCC betrage der Median der CO2-Lebenzyklus-Emission von Wasserkraft 4 Gramm CO2-Äquivalent pro kWh. Das sei ein Drittel der Emissionen von Windenergieanlagen (12 gCO2eq/kWh). Solarenergieanlagen könnten laut Studien Emissionen von bis zu 101 gCO2eq/kWh aufweisen und würden somit im Durchschnitt die geplanten Anforderungen an Wasserkraft nicht erfüllen.

APA