Für das heuer anstehende neue Energieeffizienzgesetz fordert die Wirtschaftskammer weniger Bürokratie und mehr Anreize. Zugleich warnt sie vor Ausgleichszahlungen und einer Übererfüllung der EU-Vorgaben. Die Wirtschaftskammer fordert einen Umstieg in Richtung verstärkter Anreizorientierung statt einer „Energiebuchhaltung“, die letzten Endes kaum Maßnahmen hervorbringe, die nicht ohnehin geschehen würden, so Generalsekretär Karlheinz Kopf.
Österreich muss laut der von der EU-Kommission genehmigter Fristverlängerung bis zum Ende des ersten Quartals den weiteren Fortschritt bei der Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes gegenüber der Kommission darlegen. Ein Begutachtungsentwurf des Energieeffizienzgesetzes soll anschließend im April 2021 vorliegen, heißt es aus dem Klimaschutzministerium zur APA.
Die Wirtschaftskammer warnte zudem vor einer „Energieabgabe durch die Hintertür“. Es dürfte nicht passieren, dass über Ausgleichszahlungen quasi noch eine zusätzliche Abgabe generiert werde, in dem durch Förderungen von Effizienzmaßnahmen deren Anrechnung ausgeschlossen wird. Das scheine ein System zu sein, das geschaffen werde, Ausgleichszahlungen zwanghaft zu generieren – wegen Nicht-Anrechenbarkeit der einen oder anderen geförderten Maßnahme, so Kopf in einem Online-Pressegespräch. Bei Ausgleichszahlungen stünden 300 Mio. Euro pro Jahr im Raum.
Einsparziel übertroffen
Ein neues Energieeffizienzgesetz ist nötig, weil für den Zeitraum 2021 bis 2030 die im Jahr 2018 novellierte EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt werden muss. Die EU-Vorgaben sehen nun eine Einsparverpflichtung von 0,8 Prozent pro Jahr vor, nach 0,6 Prozent. Das alte Energieeffizienzgesetz sollte den Verbrauch von 2014 bis 2020 um 310 Petajoule (PJ) auf 1.050 PJ senken. Das Einsparziel ist laut Wirtschaftskammer bereits mit dem vierten Verpflichtungsjahr übertroffen worden – für die Jahre 2014 bis 2019 seien Einsparungen von 362,9 Petajoule erfolgt.
Das neue EU-Ziel bedeutet laut Wirtschaftskammer Energieeinsparungen von kumuliert 500 Petajoule bis 2030. Kopf warnte vor einem Übererfüllung der EU-Ziele, diskutiert würden bereits 700 PJ. Das EU-Ziel sei ambitioniert genug und es sollte nicht hier noch eins draufgelegt werden. Die Erhöhung der Energieeffizienz sehe die Wirtschaft grundsätzlich als taugliche Möglichkeit, die CO2-Reduktionsziele zu erreichen, so Kopf.
Weniger Bürokratie
Peter Oswald, Chef der Mayr-Melnhof Karton AG, erklärte, das Energieeffizienzgesetz solle ein effizientes Gesetz im Sinn von Entbürokratisierung sein, hier könne man sehr stark kürzen. Es sei nun eine gute Gelegenheit, ein Gesetz zu machen, „das rank und schlank ist und uns nicht in der Covid-Krise neu belastet“. Sein Unternehmen habe effizienzsteigernde Maßnahmen gemacht, um die Wirtschafts- und Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Angesichts von jährlich mehr als 100 Mio. Euro Energiekosten sei Energieeffizienz eine wesentliche wirtschaftliche Frage. Wichtig sei die Förderung von Innovationen und neuen Technologien, auch im geplanten neuen Ökostromgesetz.
Allein die Transaktionskosten der Lieferanten für den Ankauf von Maßnahmen belaufen sich laut Wirtschaftskammer auf mindestens 250 Mio. Euro. 508 Energielieferanten sind zu Effizienzmaßnahmen verpflichtet. Die Gesamtkosten der Energieaudits, die von rund 2.770 großen Unternehmen alle vier Jahre durchgeführt werden müssen, betrugen 2015 bis 2020 rund 150 Mio. Euro. Kopf meint heute, man sollte bei den Energieaudits eine Staffelung überlegen, derzeit müssen sie von allen Unternehmen zu Beginn der Periode durchgeführt werden. Zudem müsse es für die Übertragbarkeit von Maßnahmen in die nächste Periode Rechtsschutz geben.
APA