Fukushima-Betreiber darf kein weiteres AKW in Japan hochfahren

14. April 2021, Tokio
AKW Kashiwazaki-Kariwa ist nicht sicher genug
 - Kashiwazaki, TOKYO ELECTRIC POWER

Japans Nuklearaufsichtsbehörde NRA hat dem Betreiber des havarierten Kernkraftwerks Fukushima bis auf weiteres untersagt, ein anderes Atomkraftwerk wieder hochzufahren. Grund seien ernste Sicherheitsbedenken, teilte die NRA mit. Im vergangenen Jahr sei festgestellt worden, dass das Atomkraftwerk Kashiwazaki-Kariwa, das größte der Welt, an mehreren Stellen für das Eindringen Unbefugter anfällig sei.

Der Betreiber Tepco (Tokyo Electric Power Company) hatte angesichts der finanziellen Folgen der Katastrophe von 2011 gehofft, das AKW Kashiwazaki-Kariwa in der Präfektur Niigata an der Westküste des Landes wieder in Betrieb zu nehmen. Die Atomaufsichtsbehörde untersagte Tepco nun aber, Kernbrennstoff in die Anlage zu transportieren oder die Reaktoren damit zu befüllen. Die sieben Reaktoren des riesigen Kraftwerks liegen seit 2011 still.

Südkorea will unterdessen mit Hilfe internationaler Gerichte verhindern, dass Japan das kontaminierte Wasser aus dem zerstörten Atomkraftwerk Fukushima ins Meer leitet. Präsident Moon Jae In ordnete die Regierung in Seoul an, entsprechende Schritte zu prüfen, wie sein Sprecher erklärte. Der Präsident reagiere damit auf Proteste von Fischern und Umweltgruppen. Japan hatte am Dienstag angekündigt, das Wasser nach zweijähriger Filterung ins Meer leiten zu wollen. Es stammt aus den im März 2011 nach einem Erbeben und Tsunami explodierten Mailern des Atomkraftwerks in Fukushima im Nordwesten des Inselstaats.

Ein verheerendes Erdbeben und ein dadurch ausgelöster Tsunami hatten 2011 weite Küstenstriche im Nordosten Japans zerstört und Tausende Menschen in den Tod gerissen. Die Verkettung von Naturkatastrophen führte auch zu Kernschmelzen im Atomkraftwerk Fukushima.

APA/dpa/ag.

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