Entwurf zu deutschem Klimagesetz ohne Detailziele nach 2030

11. Mai 2021, Berlin

In Deutschland sollen bei der geplanten Reform des Klimaschutzgesetzes zunächst keine detaillierten Vorgaben für die Zeit nach 2030 gemacht werden. Erst im Jahr 2028 solle dies angesichts möglicher neuer EU-Vorgaben und der Entwicklung eines Preissystems für den CO2-Ausstoß noch einmal geprüft werden, heißt es in einem neuen Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung, der Reuters vorlag.

Im zunächst vorgelegten Entwurf hatte das federführende deutsche Umweltministerium nicht nur für die Jahre bis 2030, sondern auch für 2035 und 2040 für jeden Sektor Höchstgrenzen zum CO2-Ausstoß festgelegt – also für die Bereiche Energie, Industrie, Landwirtschaft, Verkehr oder Gebäude.

Kleine Änderungen gibt es im neuen Entwurf auch an einzelnen Zielen bis 2030: Der deutsche Energiesektor muss weiter den größten Beitrag zu den insgesamt verschärften Vorgaben liefern und gut ein Drittel mehr einsparen als im bisherigen Gesetz vorgesehen. Dagegen wird der Landwirtschaft etwas mehr CO2-Ausstoß bis 2030 erlaubt, der Industrie leicht weniger. Da die EU voraussichtlich 2022 neue Regelungen zur Aufteilung von Vorgaben zwischen den Sektoren beschließen wird, stellt die Regierung auch diese Zahlen wie schon im ersten Gesetzentwurf unter einen Vorbehalt.

Das Klimagesetz soll am Mittwoch im deutschen Bundeskabinett in Berlin beschlossen werden. Das 2030-Ziel für Deutschland wird insgesamt auf eine Einsparung von 65 Prozent gegenüber 1990 angehoben. Bis 2045 statt wie bisher 2050 soll nahezu völlig auf den Ausstoß von Klimagasen verzichtet werden.

APA/ag

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