Der Öl- und Erdgaskonzern Shell hat eine historische Schlappe erlitten und muss nach einem Gerichtsurteil seine Kohlendioxid-Emissionen drastisch senken. Shell müsse den Ausstoß von CO2 bis 2030 um netto 45 Prozent im Vergleich zu 2019 senken, urteilte das Bezirksgericht am Mittwoch in Den Haag und gab damit der Klage von Umweltschützern recht. Nach der Verlesung des Urteils jubelten Dutzende von Demonstranten vor dem Gericht – so laut, dass es noch im Saal zu hören war.
Das Gericht war eindeutig: Der britisch-niederländische Konzern „muss seinen Beitrag leisten im Kampf gegen gefährlichen Klimawandel“. Und die Verpflichtung gelte nicht nur für die eigenen Unternehmen, sondern auch für Zulieferer und Endabnehmer. Es ist ein historisches Urteil mit möglichen weitreichenden Folgen. Denn nie zuvor wurde ein Konzern von einem Richter zu drastischen Klimaschutzmaßnahmen gezwungen.
Ein „weltweit wichtiges Signal“, sagte Donald Pols, Direktor der Umweltschutzorganisation Milieudefensie, einer der Kläger. Zum ersten Mal in der Geschichte zwinge ein Gericht einen Verschmutzer zum Stoppen. Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), sieht bereits die Zeitenwende: „Das fossile Zeitalter neigt sich dem Ende zu.“ Auch seitens Greenpeace und Global 2000 in Österreich wurde die Gerichtsentscheidung begrüßt.
Shell ist enttäuscht und will Berufung einlegen. Der Konzern tue bereits so viel und investiere Milliarden, sagte ein Sprecher. Das Unternehmen habe sich zum Ziel gesetzt, „null CO2-Ausstoß bis 2050“. Doch das Gericht war nicht beeindruckt: Die beschlossenen Maßnahmen des Unternehmens seien „wenig konkret und voller Vorbehalte“.
Die Kläger, Umweltorganisationen und mehr als 17.000 Bürger hatten den Konzern verklagt, weil er einer der größten Verschmutzer sei und umfangreich in die Förderung von Öl und Erdgas investiere. Shell sei für den Ausstoß von jährlich 1,6 Milliarden Tonnen CO2 verantwortlich.
Shell hatte als Argument angeführt, dass der Konzern bei einer Verurteilung schnell Produktion und Verkauf fossiler Brennstoffe verringern müsse. Dann aber würden ja andere Anbieter in die Lücke springen, und davon hätte das Klima auch nichts. Doch das Argument ließ das Gericht nicht gelten. Man könne schließlich nicht Verantwortung auf andere abschieben. Auch andere Unternehmen hätten schließlich dieselbe Verpflichtung. Und genau hier liegt eine mögliche Folge des Urteils: Klagen gegen andere Unternehmen.
Klimaaktivistin Greta Thunberg nannte das Urteil einen „sehr interessanten Start, das einen großen Schneeball-Effekt haben könnte“, schrieb die Schwedin auf Twitter. Obwohl: eine CO2-Verringerung in der Höhe sei für den Öl-Konzern immer noch unzureichend.
Der Konzern fürchtet nun wirtschaftliche Einbußen. Doch das müsse er in Kauf nehmen, findet das Gericht. „Das wiege weniger schwer als der mögliche größere Schaden für das Klima“.
Das Gericht machte allerdings einen wichtigen Unterschied: Shell ist demnach direkt verantwortlich für den CO2-Ausstoß der eigenen Unternehmen. Doch wenn es um die Schadstoff-Emissionen von Zulieferern oder Endabnehmern geht, dann hat der Konzern nur eine „Best-Effort-Verpflichtung“, das heißt, er muss nur sein Bestes tun. Zum Beispiel den Kunden eine breitere Palette alternativer Energieträger anbieten.
Shell wird Berufung gegen das Urteil einlegen – doch damit gewinnt der Konzern kaum Zeit. Denn das machte das Gericht deutlich: Das Urteil gilt ab jetzt. Der Konzern muss sofort Ernst machen mit dem Klimaschutz.
APA/dpa