Neue Regeln zur klimafreundlichen Mobilität treten in Kraft

28. Juni 2021, Wien

Mit kommendem Donnerstag (1. Juli) treten neue Regelungen in Kraft, die Österreich auf dem Weg zur Mobilitätswende weiter bringen sollen. Kommen werden Steuervereinfachungen für klimafreundliches Pendeln, die neue NoVA und das Aus für Palmöl in Kraftstoffen.

Zuletzt wurden 37.000 Tonnen Kraftstoffe auf Palmölbasis pro Jahr nach Österreich importiert, um als Biokraftstoff verkauft zu werden. Durch eine Novelle der Österreichischen Kraftstoffverordnung ist eine Anrechnung dieses palmölbasierten Kraftstoffs als Biokraftstoff ab 1. Juli nicht länger möglich. Dazu stellte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) in einer Aussendung fest: „Für die Herstellung von Palmöl wird im großen Stil Regenwald abgeholzt und unberührte Natur zerstört. Damit ist jetzt Schluss. Ab 1. Juli gilt Kraftstoff aus Palmöl in Österreich nicht mehr als Biokraftstoff. Damit sind wir Vorreiter in Europa, schützen den Regenwald und unser Klima. Denn intakte Wälder sind die grüne Lunge unseres Planeten.“

Für das Pendeln mit Öffis erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein steuerliches „Zuckerl“. Bisher war vor allem die private Nutzung von Dienstautos durch eine günstige Pauschalierung ein attraktiver Gehaltsbestandteil. Für die Nutzung von Öffis gab es bisher keine vergleichbaren Begünstigungen. Das wird nun geändert, wie Gewessler betonte: „Ab 1. Juli sind auch Pendlerinnen und Pendler, die mit den Öffis und dem Fahrrad anreisen, umfangreich steuerbegünstigt. Das freut unser Klima und die Geldbörse.“

Demnach können Arbeitgeber zukünftig alle Öffi-Tickets – also zum Beispiel das 1-2-3-Klimaticket, Jahres- oder Monatskarten – steuerfrei auf das Gehalt drauflegen, solange sie nur am Wohn- oder am Arbeitsort gültig sind. Die Tickets sind vom Sachbezug befreit und können auch von den Pendlern selbst erworben und ganz einfach durch gänzliche oder teilweise Kostenübernahme mit dem Arbeitgeber abgewickelt werden.

Zudem bleibt bei privater Nutzung eines persönlichen Dienstfahrrads der Anspruch auf das Pendlerpauschale erhalten. Es fällt genauso wenig Sachbezug an wie auf das Ausleihen eines E-Autos.

Im Verkehrsbereich sind in Bezug auf den Klimaschutz besonders große Herausforderungen zu bewältigen. Das liegt auch am Trend zu immer größeren und somit schwereren Fahrzeugen mit hohem CO2-Ausstoß – Stichwort SUVs und Pick-Ups, deren Anteil 2019 bereits bei rund 32 Prozent lag. Mit der Reform der NoVA wird dieser Entwicklung nun gegengesteuert. Klimafreundliche und emissionsfreie Autos zahlen keine NoVA, schwere und besonders klimaschädliche Fahrzeuge künftig deutlich mehr.

„Mit der zielgerichteten Überarbeitung der Normverbrauchsabgabe wollen wir hier eine Trendumkehr schaffen. Besonders CO2-intensive und damit klimaschädliche Autos werden ab 1. Juli empfindlich teurer. Gleichzeitig konnten wir die Förderungen für E-Mobilität weiter aufstocken, und damit ist klimafreundliches Autofahren so attraktiv wie nie“, hielt Gewesseler fest. Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird beim Auto-Kauf einmalig fällig, ab 1. Juli wird der Ankauf besonders klimaschädlicher Fahrzeuge spürbar teurer.

Konkret wurde bei der NoVA-Überarbeitung der CO2-Freibetrag pro Kilometer abgesenkt, der CO2-Malus verschärft und erstmals werden alle Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen NoVA-pflichtig – also auch SUVs, Pick-ups und Vans, die bisher als Klein-LKW befreit waren. Gleichzeitig sind emissionsfreie und besonders emissionsarme Fahrzeuge von der NoVA gänzlich ausgenommen. Für kleine Pkw bedeutet die NoVA-Reform in der Regel keine Veränderung. Ähnliches gilt für gewöhnliche, verbrauchsarme Familienautos.

APA

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