Die Europäische Kommission plant einem Entwurf zufolge einen EU-weiten Mindeststeuersatz für umweltschädliche Flugkraftstoffe. Der Vorschlag zielt auf den Flugverkehr ab, der von der EU-Kraftstoffsteuer befreit ist. Diese Ausnahmeregelung sei „nicht kohärent mit den gegenwärtigen klimapolitischen Herausforderungen“, heißt es in dem Dokument. Der Mindeststeuersatz für Flugbenzin soll im Jahr 2023 bei null beginnen und dann über zehn Jahre sukzessive steigen.
Wie hoch der endgültige Steuersatz sein soll, geht aus dem Dokument nicht hervor. Die EU-Kommission überarbeitet derzeit die EU-Energiesteuern. Dies wird Teil eines Maßnahmenpakets, das sie am 14. Juli vorschlagen wird, um das Ziel zu erreichen, die EU-Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken.
Laut Vorschlag würde ein EU-weiter Mindeststeuersatz auf Energieprodukte erhoben werden, die als Flugzeugtreibstoff für Flüge innerhalb der EU geliefert werden. Nachhaltige Kraftstoffe, einschließlich erneuerbaren Wasserstoffs und fortschrittlicher Biokraftstoffe, würden während dieses Zehn-Jahres-Zeitraums nicht mit EU-Mindeststeuern belegt. Die Kommission äußerte sich nicht zu dem Entwurf, der sich vor der Veröffentlichung noch ändern könnte.
Die Einführung der Vorschläge könnte politisch schwierig sein, denn Änderungen der EU-Steuersätze müssen alle 27 EU-Länder zustimmen. Damit hat jeder Staat faktisch ein Vetorecht. Grundlage für die Abgaben wären Energiegehalt und Umweltverträglichkeit eines Treibstoffs – was umweltschädliche Treibstoffe verteuern würde. Ziel ist es, die Fluggesellschaften zu ermutigen, auf nachhaltige Kraftstoffe wie E-Kerosin umzusteigen, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Die Akzeptanz solcher Kraftstoffe wurde bisher durch hohe Kosten blockiert. So machen sie weniger als ein Prozent des europäischen Treibstoffverbrauchs aus. Es wird allgemein erwartet, dass die Brüsseler Behörde vorschlägt, dass die Airlines einen Mindestanteil an nachhaltigen Kraftstoffen verwenden müssen, um die Nachfrage anzuschieben.
Der Vorschlagsentwurf sieht auch die Einführung von Mindeststeuersätzen für umweltschädliche Kraftstoffe vor, die für die Schifffahrt, die Fischerei und den Frachtverkehr innerhalb der EU verwendet werden.
APA/ag