EAG – Viel Licht, aber auch Schatten

7. Juli 2021, Wien
41970348761495306_BLD_Online

Die Energie-Regulierungsbehörde E-Control sieht in dem heute vom Nationalrat beschlossenen Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) „eine entscheidende Weichenstellung für die Energieversorgung der Zukunft“. „Damit setzt Österreich auch die wesentlichen Anforderungen aus der Erneuerbaren-Richtlinie um“, sagte E-Control-Vorstand Alfons Haber laut Aussendung. 

Wichtige Bausteine des Gesetzes sind aus Sicht der E-Control die Einführung von Markt- und Wettbewerbselementen in die Vergabe von Förderung und der Vermarktung von Ökostrom. „Wesentlicher Bestandteil des Gesetzes sind die Energiegemeinschaften. Damit wird die Transformation der Energieversorgung zu einem Projekt der ganzen Bevölkerung“, so E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch.

Auch der Übertragungsnetzbetreiber Austrian Power Grid (APG) begrüßt das Gesetzespaket, das Planungssicherheit im Bereich der Errichter und Betreiber von Ökostromanlagen schaffe und erste Schritte für die Förderung von Wasserstoff als Schlüsseltechnologie der Energiewende setze. Allerdings erfordere die geplante Verdoppelung der erneuerbaren Kraftwerksleistung einen Umbau des Stromsystems – das sei eine „Mammutaufgabe“, so APG-Technik-Vorstand Gerhard Christiner. Die Regelung der Förderseite sei wichtig, aber ebenso notwendig seien auch verlässliche Rahmenbedingungen für die Netz- bzw. Speicherinfrastruktur und die notwendigen Kraftwerksreserven. „Mit der heutigen Beschlussfassung ist klar, dass die aktuelle Netzinvestitionsplanung der APG in Höhe von 3,1 Milliarden Euro nicht die finale Antwort auf das EAG sein wird.“

Aus der Sicht der Erneuerbaren-Erzeuger ist das EAG gut, aber nicht genug. „Erfreulich ist, dass wieder größere PV-Projekte umgesetzt werden können, alternative Flächen genutzt werden sollen und bestehende Anlagen erweitert werden können“, erklärte der Bundesverband Photovoltaic Austria. „Wichtig ist nun, dass über Verordnungen rasch weitere Details festgelegt werden und jene Gesetzesteile, die keine Freigabe der Europäischen Kommission benötigen, ohne weitere Verzögerungen in Kraft treten können, um keine weitere Zeit zu verlieren“, appelliert Vorstandsvorsitzender Herbert Paierl. 

„Mit den Verbesserungen die durch die Verhandlungen im Parlament eingefügt wurden, kann die Biogas-Branche ihre Stärken in regionaler und steuerbarer Produktion von Strom, Wärme und Gas als Teil der Dekarbonisierung des Energiesektors bis 2040 leisten“, zeigt sich Norbert Hummel, Obmann Biogas des Kompost und Biogas Verbandes (KBVÖ), erfreut. 

Die IG Holzkraft als Interessenvertretung der Betreiber von Holzkraftwerken sieht im EAG einen ersten wichtigen Schritt in Richtung Rechtssicherheit und Energiewende. Besonders wichtig sei nun die zeitnahe Veröffentlichung der zahlreichen im Gesetz vorgesehenen Verordnungen, um weitere Schritte planbar zu machen, sagte IG-Holzkraft-Chef Hans-Christian Kirchmeier.

Die Land&Forst Betriebe Österreich bewerten das EAG als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, sehen aber gleichzeitig das Potenzial der Biomasse noch längst nicht ausgeschöpft. Nach Ansicht von Franz Titschenbacher, Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes, spiegelt sich das volle Potenzial der Bioenergie nicht in den nun festgelegten „Mindest-Zubau-Kontingenten“ wider. Auch Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger beklagte, dass das volle Potenzial der Branche mit dem EAG noch nicht ausgeschöpft werden könne. 

Nach Ansicht von Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) wird vor allem die Biomasse neben der Sonnen-, Wind- und Wasserenergie beim Ausbau von erneuerbaren Energien eine wesentliche Rolle spielen. Dass bestehende Anlagen abgesichert und die Rahmenbedingungen für den Ausbau nun fixiert worden seien, sei „ein wichtiger Schritt“. Bauernbund-Präsident Georg Strasser sprach von einem wichtigen Teilerfolg für die gesamte Biomasse- und Biogasbranche.

Die Kleinwasserkraft Österreich begrüßt, dass es im Bereich der Revitalisierung von Kleinwasserkraftwerken deutliche Verbesserungen zum Status quo gebe und auch Investitionszuschüsse für Anlagen prinzipiell weiterhin erhalten blieben. Dass Kraftwerke an fast 20 Prozent der Fließgewässer pauschal von der Förderung ausgeschlossen würden, „ist für uns in Zeiten der Klimakrise und angesichts der extrem hohen ökologischen Standards nicht nachvollziehbar“, kritisierte jedoch Kleinwasserkraft-Geschäftsführer Paul Ablinger.

Der Umweltdachverband begrüßt das Gesetz als wichtigen Schritt, bemängelt aber gleichzeitig die fehlende Verankerung wirksamer Naturschutzkriterien. 

Für Franz Reischl, Präsident des Österreichischen Genossenschaftsverbandes, ist der Regierung und dem Parlament mit dem EAG „ein großer Wurf gelungen, denn nun wird endlich der Weg für die Gründung von Energiegenossenschaften frei, und Österreich kommt bei der Erreichung der Pariser Klimaziele einen großen Schritt weiter“.

APA

Ähnliche Artikel weiterlesen

Stromausfall in Teilen von Wien-Landstraße behoben

26. Juli 2024, Wien

Ölkonzern Eni rechnet für 2024 mit geringerem Gewinnrückgang

26. Juli 2024, Rom
Eni hatte zuletzt von den hohen Gaspreisen profitiert
 - San Donato Milanese, APA/AFP

Japans Atombehörde trifft Entscheidung zu Atomkraftwerk

26. Juli 2024, Tokio

Verbund lässt Rekordjahre hinter sich

25. Juli 2024, Wien
Gesunkene Absatzpreise führten im 1