Linz hat laut Rechnungshof Nachholbedarf bei Klimamaßnahmen

16. Juli 2021, Linz
In der Stadt entstehen rasch Hitzeinseln
 - Wien, APA/THEMENBILD

Der Rechnungshof mahnt Klimaschutzmaßnahmen für den Raum Linz ein: Linz habe erst viel später als etwa Wien und Graz begonnen, sich mit dem Thema zu befassen. Das bestehende Maßnahmenprogramm sei viel zu allgemein gehalten, dabei sei Linz jene Landeshauptstadt, die den geringsten Grünflächenanteil am Siedlungsraum (36 Prozent) aufweise. Stadt und Land werden in die Pflicht genommen, Frischluftkorridore zu identifizieren und vor Bebauung zu schützen.

In Städten macht sich der Klimawandel besonders stark bemerkbar, weil sich versiegelte Flächen stärker aufheizen. So entstehen Hitzeinseln, die das Wohlbefinden beeinträchtigen und sogar zu „potenziell lebensbedrohlichen“ gesundheitlichen Belastungen führen können, heißt es in dem Bericht zur „Anpassung an den Klimawandel in der Stadt Linz“. Temperatursenkend können vor allem Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete – offene und unbebaute Flächen mit guter Luftqualität wie Grünzonen oder Seen – in Kombination mit Frischluftkorridoren wirken. Die Korridore verbinden diese „Kühlräume“ mit dem Siedlungsgebiet und sollten unverbaut bleiben, um die Luftzirkulation nicht zu behindern.

Im Vergleich zu Wien, das seit 2015 über einen Strategieplan verfügt, und Graz, das 2016 eine Klimawandelanpassungsstrategie und 2018 einen Aktionsplan beschlossen hat, habe Linz erst Ende 2018 eine Grundlagenstudie in Auftrag gegeben. Ein Jahr später beschloss die Stadt eine Grundsatzerklärung und eine „Handlungsübersicht zur Linzer Klimastrategie“. Allerdings: „Die Maßnahmen sind zum Teil sehr allgemein gehalten und hinsichtlich ihrer Umsetzung nicht messbar“, kritisieren die Prüfer.

Der Rechnungshof mahnt von der Stadt zeitnah konkrete Angaben zu Umsetzungszeiträumen, Verantwortlichkeiten und Finanzierung ein. Dem Land Oberösterreich empfiehlt er, bedeutsame Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete sowie Frischluftkorridore für Linz zu identifizieren und im regionalen Raumordnungsprogramm explizit auszuweisen. Ausnahmen von Baulandwidmungsverboten seien „auf ein absolut notwendiges Maß zu beschränken“.

APA

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